Belgien Passenger Locator Form

Belgien – Passenger Locator Form (PLF) erforderlich

Zu den nervigen Konsequenzen der Corona- Pandemie zählt auch, dass wir innerhalb Europas wieder Einreisekarten ausfüllen müssen. Diese heißen meist Passenger Locator Form (PLF) und sind in der Regel online auszufüllen. Nicht immer sind die Regeln auf Anhieb zu verstehen, wie ich selbst gerade im Fall von Belgien erkennen musste. Hier erfahrt ihr alles zur Passenger Locator Fom Belgien.

Was ist eine Passenger Locator Form?

Wie gesagt, im Grunde genommen ist die PLF nichts anderes als die gute alte Einreisekarte, die man aus Staaten außerhalb der EU kennt. Dabei werden neben persönlichen Daten und Daten zu eurem Aufenthalt auch einige gesundheitsbezogene Fragen gestellt. Das Ausfüllen ist im Grunde genommen kein großer Aufwand, aber die Recherche, wann man für welches Land eine PLF einreichen muss oder nicht, ist ein bisschen nervig.

Belgien – Wann müsst ihr Passenger Locator Form einreichen?

Das ist mir gerade am Beispiel von Belgien bewusst geworden, als ich auf dem Weg nach Portugal einen zweistündigen Layover in Brüssel hatte. Schnelle Google- Suche zum Thema Belgien Passenger Locator Form ergibt die auf den ersten Blick einleuchtende Regel, dass Reisende keine PLF ausfüllen müssen, wenn sie sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten. Das macht Sinn, dachte ich mir. Schließlich wird man im Transitbereich eines Flughafens ja eh kaum kontrolliert.

Am nächsten Tag komme ich am Flughafen an und werde beim Boarding nach meiner Passenger Locator Form für Belgien gefragt. Ich stutze und belehre die Dame am Gate, dass eine PLF für Transit oder Aufenthalte bis 48 Stunden doch nicht erforderlich sei. Leider hätte ich noch ein bisschen weiterlesen sollen, denn die 48- Stunden- Regel gilt nicht bei Einreise per Flugzeug oder Schiff . Sie gilt auch nicht, wenn man per Zug oder Bus aus einem Nicht- EU- Land nach Belgien einreist oder aus einem Hochrisikogebiet kommt – wobei Hochrisikogebiet in Belgien nicht zwangsläufig die gleichen Länder betrifft wie in Deutschland. Kurzum: Die 48- Stunden- Regel ist eigentlich eher eine Ausnahmeregel für Tagespendler und nicht die Regel.

Keine PLF für Belgien – was tun?

Natürlich geht erst einmal der Puls hoch, wenn man so etwas am Gate stehend erfährt, doch es gibt Entwarnung. Erstens ist das Formular innerhalb von zwei Minuten auch auf dem Handy noch am Gate auszufüllen und die Bestätigung kommt i.d.R. auch innerhalb von Minuten. Zweitens ist die PLF auch noch im Flugzeug wie die gute alte Einreisekarte auszufüllen – was wohl der Hauptgrund ist, warum man Passagiere online einchecken lässt, die dann erst am Gate auf korrekte Papiere kontrolliert werden.

Also Grund zur Entwarnung: Ihr werdet nicht zurück gelassen, weil ihr keine PLF vorher ausgefüllt habt. Wie viel eine Passenger Locator Form im Einzelfall tatsächlich zur Pandemie- Bekämpfung beiträgt, lassen wir auch einmal dahingestellt.

Wer den Stress vor Abflug erledigt haben will, kann die PLF auf dieser Webseite ausfüllen. Denkt daran, dass ihr das Formular frühestens 48 Stunden vor der Ankunft in Belgien ausfüllen könnt.

Belgien – Passenger Locator Form erforderlich Fazit

Das Tolle an Europa ist ja normalerweise das grenzenlose Reisen ohne Aufwand und Papierkram. Leider werden wir wohl noch eine Weile mit dieser Ausnahmesituation leben müssen und für alle möglichen Länder unter unterschiedlichen Bedingungen eine Passenger Locator Form ausfüllen müssen.

Wenn ihr verreist, solltet ihr unbedingt darauf achten, dass ihr mit einer Auslandskrankenversicherung ausreichend abgesichert seid. Wir stellen euch die drei beliebtesten Langzeit- Auslandskrankenversicherungen für Backpacker vor. Außerdem empfehle ich euch die Lektüre meiner aktualisierten Übersicht zu den besten kostenlosen Reisekreditkarten 2021.

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Wer schreibt denn hier?

Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.



4 Kommentare zu „Belgien – Passenger Locator Form (PLF) erforderlich“

  1. Hallo Kai,
    wir stehen kurz vor einer Kreuzfahrt, nun müssen wir auch das PLF für Belgien ausfüllen. Hier drängt sich nun die Frage auf, was schreibe ich bei der Rubrik Aufenthaltsadresse rein?
    Ganz genau lautet ja dort die Angabe „Adresse in Belgien / Adresse im Bestimmungsland (für Durchreisende) (Wohnort, Hotel, Freunde, Verwandte, Studentenwohnheim, …).“
    Wir bleiben ja nicht in Belgien, also fällt eine Hoteladresse schon mal raus. Soll jetzt die Hafenadresse rein, oder unsere Anschrift von zuhause? Wir sind uns da nicht im klaren…
    Auch auf die Frage „Sie gehören zu einer außergewöhnlichen Kategorie?“ können wir uns die Antwort nicht genau erklären, was ist außergewöhnlich?

    Vielen Dank für deine Antwort
    Gerhard S.

    1. Hallo Gerhard,
      ich habe deinen Kommentar leider erst jetzt gesehen und vermute, dass die Antwort zu spät kommt.
      Ich hätte als Aufenthaltsadresse vermutlich den Namen des Schiffs angegeben, ggf. mit der Adresse der Reederei oder des Hafens.
      Mein Eindrduck von all diesen PLF’s, die viele Länder im Moment fordern, ist dass niemanden wirklich interessiert, was da drin steht – geschweige denn dass die Einreise verweigert würde, weil man die Addresse nun nicht exakt angegeben hat. Der Sinn dieser PLF ist ja, die Nachverfolgung zu erleichtern, wenn man Kontakt mit Corona- Infizierten hatte. Dafür reicht ja in deinem Fall der Hinweis, dass du auf einem Schiff bist (ggf. noch die Kabinennummer, falls bekannt).
      Da ich etwas spät bin, kannst du vielleicht schon berichten, wie es letztlich gelaufen ist.
      Viel Spaß bei der Kreuzfahrt.
      Kai

      1. Hallo,

        wir wollen für einige Tage in den Urlaub nach Belgien.

        Leider habe ich weder eine nationale Belgische Nummer noch eine KSZ Nummer, die man ZWINGEND angeben muss im PLF Formular. Ich kann die Nummern als Deutscher Staatsbürger, der in DE wohnt ja nicht haben.

        Was tun? Danke!

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