Gesetzliche Krankenversicherung ruhen lassen bei Weltreise

Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung sind ein erheblicher Kostenblock während einer Weltreise. Sie sind dazu überwiegend sinnlos, weil man praktisch keine Leistungen außerhalb der EU erhält. Kann man die Gesetzliche Krankenversicherung ruhen lassen, wenn man auf Weltreise geht? Wie ihr tausende Euros an Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung spart, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Weltreise Krankenversicherung: Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Wer in Deutschland lebt, unterliegt seit 2007 grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht. Da „in Deutschland leben“ etwas dehnbar ist, gilt als Kriterium für die Krankenversicherungspflicht der Wohnsitz in Deutschland. Wer also in Deutschland gemeldet ist, muss sich krankenversichern. (Wohnsitz abmelden während der Weltreise)

Was passiert aber, wenn ihr auf eine lange Reise gehen, zugleich aber den Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben könnt oder wollt. Wer z.B. selbstständig ist, für den ist es schwer, sich einfach mal in Deutschland abzumelden. Kann man die Gesetzliche Krankenversicherung ruhen lassen bei Auslandsaufenthalt oder kann man für eine Weltreise die Krankenversicherung kündigen?

Auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht zwar noch für einen Monat ein nachwirkender Krankenversicherungsschutz. Danach wäre man im Fall der Arbeitslosigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit versichert. Da eine Arbeitslosenmeldung wegen der fehlenden Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt während einer Weltreise aber nicht in Frage kommt, fällt auch der Krankenversicherungsschutz durch die Agentur für Arbeit weg. (Arbeitslosengeld nach der Weltreise)

Somit bestünde grundsätzlich die Pflicht, sich freiwillig krankenversichern zu lassen, wenn man kein Arbeitslosengeld bezieht. Da das unnötige Kosten für eine weitgehend nutzlose Krankenversicherung während eines Auslandsaufenthalts oder einer Weltreise verursacht, will man das vermeiden.

Ich empfehle daher, mit der Krankenversicherung zu klären, ob eine Langzeit- Auslandskrankenversicherung ausreichend ist. Dann könnt ihr euch für die Zeit der Weltreise bei der Gesetzlichen Krankenversicherung abmelden.

Krankenversicherung Weltreise: Handlungsanleitung Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung

Während viele Gesetzliche Krankenversicherungen keine Probleme bei der Abmeldung für eine Weltreise machen, gibt es aber doch immer mal wieder Sachbearbeiter, die einem Steine in den Weg legen. Da wird behauptet, man könne nach Rückkehr aus dem Ausland nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren oder man müsse eine Anwartschaft abschließen. Solche Diskussionen können schnell ermüden. Als ersten Tipp für die Abmeldung der Krankenversicherung während einer Weltreise empfehle ich daher, den Kontakt mit der Krankenkasse per Mail zu suchen. So bekommt man schriftliche Antworten und kann nicht am Telefon einfach mit einem „Das geht nicht“ abgebügelt werden.

Trotzdem zeigen sich Gesetzliche Krankenversicherungen mitunter kämpferisch. Insbesondere junge, gesunde und gutverdienende Beitragszahler möchte man natürlich nicht verlieren. Mein Eindruck ist, dass sich die Diskussionen seit der Corona- Pandemie wieder häufen. Die Pandemie hat Riesenlöcher in die Beitragskassen der GKV gerissen und entsprechend kämpft man wieder um die Mitglieder.

Für diesen Fall gibt es eine Handlungsanleitung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen von 2009, wie mit Langzeit- Auslandsaufenthalten versicherungsrechtlich umzugehen ist. Dieses Papier ist sehr versichertenfreundlich und nennt für eine Abmeldung aus der Gesetzlichen Krankenversicherung während einer Weltreise im Grunde zwei Voraussetzungen.

  • Ihr müsst euch nachweislich außerhalb Deutschlands – streng genommen außerhalb der Europäischen Union – aufhalten (Nachweis durch Flugtickets wird gelegentlich gefordert)
  • Ihr müsst eine „anderweitige Absicherung“ gegen Krankheit haben, die in Art und Umfang den Leistungen der GKV entspricht

Bei dem ersten Punkt müsst ihr darauf achten, dass ihr nicht nur die Ausreise aus Deutschland nachweisen könnt sondern vor allem auch den Zeitpunkt der Wiedereinreise. Es kommt immer wieder vor, dass Leute eigentlich für mehrere Jahre auf Weltreise sind, aber für bestimmte Anlässe immer mal wieder nach Deutschland zurückkommen. In dieser Zeit kann die Krankenversicherungspflicht wieder aufleben, wenn eure Auslandskrankenversicherung kurze Heimataufenthalte nicht abdeckt. Die Wiedereinreise nach Deutschland sollte daher auf einem Oneway- Ticket erfolgen und ihr solltet sämtliche Boardingpässe während eurer Abmeldung aufbewahren, um später lückenlos nachweisen zu können, wo ihr gewesen seid.

Einige Krankenversicherungen scheinen das Papier ihres eigenen Spitzenverbandes nicht zu kennen oder ignorieren es schlicht. Oft wird versucht, die Versicherten in eine Anwartschaft zu drängen, was für die Versicherungen ein Traum ist, weil es leistungslose Beiträge bedeutet.

Der Einfachheit halber findet ihr hier das Papier des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen von 2009.

Gesetzliche Krankenversicherung und die Anwartschaft

Früher gab es die Möglichkeit (oder das Erfordernis), in eine Anwartschaftversicherung zu wechseln. Man erwarb sich so gewissermaßen das Recht, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Seit 2007 gibt es aber die allgemeine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und die Verpflichtung für die Krankenkassen, jeden Versicherungspflichtigen auch aufzunehmen. Eine Anwartschaft ist daher für die meisten Versicherten nicht mehr erforderlich! Achtung: Für Privatversicherte kann etwas anderes gelten. In diesem Beitrag geht es ausschließlich um gesetzlich Krankenversicherte.

Trotzdem versuchen die Gesetzlichen Krankenkassen es den Versicherten bei Auslandaufenthalten oder einer Weltreise schwer zu machen. Kündigt man als freiwillig Versicherter unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist, wird z. B. gerne behauptet, dass man nach Rückkehr aus dem Ausland nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren könne. Begründung: Man sei ja für die Dauer des Auslandsaufenthaltes in eine Private (Auslands-) Krankenversicherung gewechselt. Daher sei eine Rückkehr nach einem Systemwechsel in die PKV nicht mehr zulässig.

Das ist Unsinn, denn der Abschluss einer zeitlich befristeten Auslandskrankenversicherung ist natürlich kein Systemwechsel. Das wird auch im Papier des Spitzenverbandes deutlich gemacht. Allerdings wird das von einigen wenigen Krankenkassen mitunter ignoriert.

Richtig ist dagegen in der Tat, dass es zumindest bei den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten auf die Vorversicherungszeiten ankommt. Wer in den letzten fünf Jahren 24 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen ist, muss auch nach der Rückkehr nach Deutchland wieder aufgenommen werden. Alternativ gelten die Vorversicherungszeiten als erfüllt, wenn man die letzten 12 Monate vor der Abmeldung durchgehend in der GKV krankenversichert war.

Spezialfall: Gesetzliche Krankenversicherung während des Sabbatical

Es tauchen immer wieder Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung während eines Sabbaticals oder einer anderen bezahlten Freistellung auf. Dabei geht es um Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis während der Weltreise zwar ruht, aber fortbesteht.

In den letzten zehn Jahren sind so genannte Sabbatjahre immer beliebter geworden. Dabei wird während einer Ansparphase – meist für mehrere Jahre – auf einen Teil des Gehalts verzichtet. Dafür erhaltet ihr dann während der Freistellungsphase aus dem angesparten Geld euren Lohn weiter. Ein beliebtes Modell sieht so aus, dass man drei Jahre lang auf 25% seines Gehalts verzichtet, obwohl weiter 100% gearbeitet wird. Dafür werdet ihr dann im vierten Jahr komplett von der Arbeit freigestellt und erhaltet aus dem angesparten Geld weiter jeden Monat 75% eures Gehalts ausgezahlt. Charmanter Nebeneffekt dieses Modells ist, dass ihr aufgrund der Steuerprogression sogar noch vier Jahre lang weniger Lohnsteuer bezahlt.

Krankenkassenbeiträge während des Sabbaticals

Die Frage, die nun stets die Gemüter erhitzt, ist: Muss ich während eines Sabbaticals Krankenkassenbeiträge zahlen? Schließlich bin ich ja gar nicht in Deutschland und brauche die Versicherung gar nicht. Es mag einem ärgerlich vorkommen, in solchem Fall jeden Monat hunderte von Euro vom Gehalt abgezogen zu bekommen, doch natürlich ist der ausgezahlte Lohn sozialversicherungspflichtig.

Vielleicht ist es ein Trost für Betroffene, dass ihr tatsächlich ja nur für die Zeit Krankenkassenbeiträge zahlt, die ihr wirklich gearbeitet habt. Denn während der Ansparphase erhaltet ihr ja nur 75% Lohn bei 100% Arbeit. Wenn ihr aber nur 75% Lohn ausgezahlt bekommt, werden darauf auf 25% weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Ihr zahlt in den Jahren des Ansparens also weniger Krankenkassenbeiträge, als ihr eigentlich müsstet. Diese zahlt ihr dann aber in der Freistellungsphase Sozialversicherungsbeiträge auf das angesparte Gehalt. Am Ende habt ihr genau die Beiträge gezahlt, die ihr bei normaler Entlohnung auch ohne das Sabbatjahr gezahlt hättet.

Hier lest ihr mehr zum Thema Sabbatjahr.

Wege zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung

Wer ein Problem mit den Vorversicherungszeiten hat, kann am einfachsten zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, wenn er unmittelbar nach Rückkehr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Bleibt man beim Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wird man in der GKV zwangsversichert.

Es gibt auch einen kleinen Umweg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Innerhalb der Europäischen Union besteht ja dem Grunde nach Niederlassungsfreiheit. Ihr könnt also euren Wohnsitz vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Land mit Krankenversicherungspflicht wie Schweden oder den Niederlanden nehmen, meldet euch dort ordnungsgemäß an und zahlt eure Beiträge. Kehrt ihr dann wieder nach Deutschland zurück, könnt ihr euch diese Versicherungszeiten anrechnen lassen.

Ihr solltet übrigens die Policen eurer Auslandskrankenversicherungen aufbewahren, wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland behalten habt. In diesem Fall könnt ihr euch von der Krankenversicherungspflicht im Inland nur befreien lassen, wenn eine gleichwertige Absicherung gegen Krankheit in eurem Reiseland vorhanden ist. Ich habe zuletzt häufiger davon gehört, dass Krankenkassen die üblichen Langzeit- Auslandskrankenversicherungen nicht mehr als vergleichbare Absicherung gegen Krankheit akzeptieren wollen. Dies scheint mir allerdings nur ein müder Vorwand zu sein, ungeliebte Kostenverursacher nicht aufnehmen zu wollen.

Habt ihr dagegen Lücken in eurer Auslandskrankenversicherungs- Historie werdet ihr einen Beitragsbescheid über die Nachzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für all die Monate bekommen, in denen ihr keine Auslandskrankenversicherung hattet. Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Das wiegt umso schwerer, da man meist nicht mit einem Sack voll Geld von einer Weltreise zurück kommt. Neben den Policen wollen viele Krankenkassen auch sämtliche Flugtickets sehen. So kann die Krankenkasse nachvollziehen, ob ihr zwischendurch vielleicht unversichert in Deutschland gewesen seid.

Insbesondere interessiert sich die Krankenkasse naturgemäß für den exakten Tag der Rückkehr, weil ihr ab dem Tag wieder der Krankenversicherungspflicht unterliegt. Hier solltet ihr vorsichtshalber eure Bordkarte von der Rückreise aufbewahren.

Weltreise Sozialversicherung: Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung

Da keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, entsteht für die Zeit der Weltreise eine Beitragslücke. Diese kann man durch eigene Beiträge schließen, wenn es erforderlich ist. Dabei wird der Eigenbeitrag zwar die Höhe der späteren Rente nicht unmittelbar beeinflussen. Er kann aber wichtig sein für die Frage der Beitragsjahre.

Für 2019 beträgt der freiwillige Mindestbeitrag 83,70 Euro monatlich, der einem Bruttoverdienst von 450 Euro entspricht. Man kann die Höhe der freiwilligen Beiträge aber bis zu einer Grenze von 1 283,40 Euro flexibel und je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten selber wählen.

Da dies immerhin ein satter Kostenblock von ca. 1000 Euro für ein Jahr Weltreise ist, muss sich jeder sehr gut selbst überlegen, ob und wie viel jeder Einzelne an der Stelle vorsorgen kann und will.

Für diese freiwillge Versicherung ist ein Antrag erforderlich und man sollte sich natürlich unbedingt persönlich beraten und auch den Effekt der freiwilligen Versicherung berechnen lassen. Deshalb rechtzeitig Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.

Für Selbstständige gibt es hier einen ausführlichen Artikel zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Gesetzliche Krankenversicherung während der Weltreise – Fazit

Die Gesetzliche Krankenversicherung kostet während einer einjährigen Weltreise mehrere Tausend Euro, ohne dass man dafür Leistungen beanspruchen könnte. Es ist nach Aussagen des Spitzenverbandes der GKV’en unbürokratisch auch ohne Wohnsitzabmeldung möglich, aus der Krankenversicherung auszutreten und in der Regel nach der Reise genauso problemlos, wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Mit zunehmendem Alter und vor allem als freiwillig gesetzlicher Versicherter gelten dagegen andere Regeln.

Achtung: Wenn ihr Fragen zu Sozialversicherungen habt, beachtet bitte folgende neue Vorgehensweise: Spendiert mir bitte einen Kaffee, BEVOR ihr die Frage in den Kommentaren postet oder mir eine Mail schickt. Leider hat das Prinzip auf Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit nicht funktioniert. Beachtet bitte auch, dass eine Kaffee- Spende keinen Anspruch auf eine Rechtsberatung auslöst. Ich teile hier lediglich meine Erfahrungen aus den letzten zehn Jahren im Ausland.

Wenn ihr verreist, solltet ihr unbedingt darauf achten, dass ihr mit einer Auslandskrankenversicherung ausreichend abgesichert seid. Wir stellen euch die drei beliebtesten Langzeit- Auslandskrankenversicherungen für Backpacker vor. Außerdem empfehle ich euch die Lektüre meiner aktualisierten Übersicht zu den besten kostenlosen Reisekreditkarten 2023.

Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Verweise sind sogenannte Provisions-Links. Wenn du auf so einen Verweislink klickst und über diesen Link einkaufst, bekomme ich von deinem Einkauf eine Provision. Für dich verändert sich der Preis natürlich nicht.


 

Wer schreibt denn hier?

Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.



262 Kommentare zu „Gesetzliche Krankenversicherung ruhen lassen bei Weltreise“

  1. Hallo zusammen,

    vorab, vielen Dank für diese Webseite – die Infos sind sehr gut zusammengestellt UND aktuell = )

    Mein Mann und ich planen im kommenden Jahr eine Weltreise. Bezüglich der Auslandskrankenversicherung habe ich mich informiert – ich finde die „STA Travel Auslandsreise-Krankenversicherung“ von der HanseMerkur sehr interessant.
    Mein großes Problem ist aktuell meine gesetzliche KV – habt ihr Tipps für mich, wie ich am besten vorgehen kann?
    Versichert bin ich bei der Deutschen BKK. Diese würde mich, sollten sich die Gesetze nicht ändern, etc. „wohl wieder aufnehmen“, aber ich erhalte diesbezüglich weder eine klare Aussage, geschweige denn eine schriftlich Bestätigung, dass sie mich nach erfolgter Einreise in Deutschland wieder aufnimmt.
    Wir würden gern wissen, was im schlimmsten Fall passiert – bspw. ich komme krank nach Deutschland zurück. Mit meinem Eintreffen und dem eventuellen, vorzeitigen Ende der Reise, bin ich bei der AKV nicht mehr versichert – wie komme ich dann wieder in die gesetzlich Versicherung zurück?
    Eine weitere Überlegung war, ob die AKV als „Private Versicherung“ zählt und ich somit gar nicht mehr von der „Gesetzlichen Versicherung“ aufgenommen werden muss?

    Mein Mann ist Beamter und privat versichert, daher sind diese Punkte nur für mich relevant…

    Über eine Rückmeldung bin ich Euch sehr dankbar = )

    Winterliche Grüße
    Katrin

    1. Hallo Katrin,
      ich wundere mich, dass deine KV da so rumzickt, weil die Rechtslage klar ist. Seit 2007 sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, jeden Menschen mit Wohnsitz in Deutschland aufzunehmen, wenn er (oder sie) es wünscht. Es gibt Ausnahmen bei zuvor privat Versicherten oder bei Freiwillig Versicherten, die in den letzten fünf Jahren nicht die erforderlichen Vorversicherungszeiten haben. Das ist aber bei einer Weltreise von einem Jahr ohne Belang.
      Als ich den Fachberater meiner BKK angerufen habe und ihm sagte, dass ich mit dem Gedanken spielen würde zu kündigen, weil mir die GKV im Ausland ja nicht so viele Leistungen erbringe, sagte er: „Nicht nur nicht viele sondern gar keine. Eine Mitgliedschaft bei uns macht für Sie keinen Sinn, so lange Sie im Ausland sind.“
      Auf meine Frage, wie es denn mit der allgemeinen Versicherungspflicht sei, die ja für mich weiter besteht, weil ich einen Wohnsitz in Deutschland behalte, sagte er, wenn ich ihm eine Auslands- Kranken- Vollversicherung nachweisen würde, würde das genügen. Ich müsse mich dann nur am ersten Tag zurück in Deutschland gleich wieder anmelden.
      Der langen Rede kurzer Sinn: Deine KV ist verpflichtet, dich wieder aufzunehmen. Das brauchst du eigentlich auch nicht schriftlich, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die rumzicken, ist das ja vielleicht auch der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung. 😉
      Gute Reise und viele Grüße
      Kai

  2. Hallo Katrin,

    also ich mache im April 2013 mit einem Kumpel auch eine Weltreise. Ich bin auch bei der BKK versichert und bei mir haben die bis jetzt überhaupt keinen Stress gemacht. Ich bin eigentlich mit denen sehr zufrieden. Auch viele meiner Impfungen werden erstattet seit diesem Jahr. Wahrscheinlich hattest du einfach den falschen Ansprechpartner 😀
    Bis jetzt ist bei mir eigentlich alles genauso abgelaufen, wie es Kai beschrieben hat. Ich muss denen eigentlich nur meine Auslandskrankenversicherung vorweisen und bin dann automatisch für ein 1 Jahr abgemeldet. So wie ich es verstanden habe, muss ich nicht mal schriftlich etwas zukommen lassen. Muss mich dann einfach bei denen wieder melden, wenn ich in Deutschland bin. PS: Super Seite, bis jetzt kann ich fast alles bestätigen. Gleiche oder ähnliche Erfahrungen habe ich auch gemacht bzw mache ich gerade :D.

  3. Hallo,

    Danke für den Beitrag, das beruhigt mich etwas, weil ein guter Freund der ehemals bei einer Versicherung gearbeitet hat meint dass wenn ich zurück von 1 – 2 Jahren Weltreise zurück komme nicht mehr aufgenommen werde.
    Bei mir ist es aber folgender Fall, hoffe mir kann jemand helfen:
    Derzeit studiere ich noch, hatte bisher also nur Nebenjobeinkünfte. Da ich unter 25 bin, bin ich auch noch bei meinen Eltern versichert. Und zwar privatversichert bei der KVB. Wenn ich zurück komme wäre ich gerade so noch unter 25. fange aber vermutlich zwei Wochen später nach Ankunft einen Job an. Somit muss ich mich selbst versichern, oder läuft das dann etwa über meinen Arbeitgeber ab? Werde ich da irgendwelche Schwierigkeiten haben?

    1. Hallo Lili,
      wenn du einen in eine sozialversicherte Beschäftigung wechselst, bist du automatisch pflichtversichert. Die Beiträge führt dein Arbeitgeber dann an die Krankenkasse deiner Wahl ab. Da sollte also keine Versicherungslücke auftreten. Wenn du als Selbstständige arbeitest, dann musst du dich in der Tat selbst versichern.
      Viele Grüße und schreib mal, wenn du auf Reise bist. 😉
      Kai

  4. Hallo, das ist eine echt tolle Seite, trotzdem weiß ich nicht weiter und vielleicht mag mir jemand helfen. Ich habe mich schon überall erkundigt, aber für meinen Fall habe ich bis jetzt nichts erfahren können.
    Ich mache eine mindestens 3 monatige Asienrundreise, vielleicht länger, evtl kürzer. Ich werde mich auf jeden Fall für eine Auslandsreiseversicherung entscheiden. Das Problem ist nur, ich weiß, dass ich mich in Deutschland bei der KK abmelden kann oder eine freiwillige Versicherung für 155€ abschließen kann. Mein Problem ist nur, wenn ich mich in DE abmelde, mir passiert in Asien etwas und ich muss nach Deutschland gebracht werden für eine OP oder sonstiges oder liege im Koma, was ist dann? Werde ich dann in die deutsche KK ohne Probleme aufgenommen?
    Danke
    Leila

    1. Hallo Leila,
      den Rücktransport, wenn er denn sinnvoll ist, würde ja deine AKV organisieren (und bezahlen).
      Deine GKV wird zwar nicht begeistert sein, aber die Pflicht, jeden in die Krankenversicherung aufzunehmen, der das möchte, besteht dem Grunde nach auch für Komapatienten. Wie das konkret laufen würde, wenn du tatsächlich im Koma liegen würdest, weiß ich nicht. Wenn du da ganz auf Nummer sicher gehen willst, erteile jemandem zu Hause eine Vollmacht oder eine Vorsorgevollmacht. Ich glaube allerdings auch nicht, dass du in so einem Zustand ausgeflogen werden würdest…
      Um das Wochenende nicht mit so finsteren Gedanken zu beschließen: Schreib doch mal, wo es in Asien genau hingehen soll. Ist im Moment auch meine Lieblingsgegend der Welt. 🙂
      Viele Grüße
      Kai

      1. Hallo Kai, danke für deine Antwort. Ich werde wohl ohne GKV fahren, weil die Kosten für mich einfach zu hoch wären. Aber man sollte sich immerhin über alles Gedanken machen 😉
        Ich fliege zuerst nach Java, dann Malaysia und Thailand 🙂
        Grüße
        Leila

  5. Bitte teilt mir doch die Krankenkassen mit, bei denen es problemlos möglich ist,
    nach Abschluß einer Auslandskrankenversicherung,auszusteigen und sagen wir nach einem halben Jahr wieder einzusteigen.

    1. Hallo Gorosal,
      jede gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, dich nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder aufzunehmen.;)
      Wenn du einen Namen hören willst: Ich bin bei der BKK Mobil versichert.
      LG Kai

  6. Hallo Kai,

    Danke für diese Übersicht. Vielleicht kannst du mir eine Einschätzung deinerseits zu folgender Situation geben.
    Ich möchte für 5 Monate ins Ausland, möchte meinen Wohnsitz jedoch nicht in Deutschland abmelden. Die Dame von der KK meinte, dass es eine Krankenversicherungspflicht gibt sobald in D ein Wohnsitz vorhanden ist. Von dem Anfangs freiwillig Versicherten Betrag (155 EUR) sagte sie mir dann auch, dass es die Möglichkeit gibt eine Anwartschaft (55 EUR) abzuschließen.
    Auf die Rückfrage ob meine Auslandskrankenversicherung in diesem Fall nicht ausreicht (da ich ja sowieso während dieser Zeit nicht in D bin) sagte sie nein, das diese kein Ersatz ist.

    Weiter oben habe ich von einer Person gelesen, bei der diese Auslandskrankenversicherung als „Ersatz“ für die gesetzliche Versicherung anerkannt worden ist. Wie ist hier deine Einschätzung auch rechtlich gesehen?

    Danke und Gruß,
    Ben

    1. Hi Ben,
      richtig ist, dass der Wohnsitz in Deutschland dazu führt, dass eine KV- Pflicht besteht. Kulante KV’s, die ihre Mitglieder nicht verlieren wollen, weil sie sich pissig anstellen, erkennen die AKV an, vorausgesetzt es handelt sich um eine AKV- Vollversicherung für die gesamte Zeit.
      Also: Nach dem Buchstaben des Gesetzes mag die pingelige Frau von deiner KV im Recht sein, aber was hilft ihr das, wenn du sie fragst, ob sie dich denn wirklich nötigen will, die KV zu wechseln… Du kannst ja sagen, dass du gehört hast, dass die BKK xy die AKV anerkennt und warum sie das nun partout nicht machen will.
      LG Kai

      1. Hm, das wird sie womöglich nicht überzeugen, zumindest nicht die frage, warum sie partout nicht die AKV anerkennen will. Da hat sie bestimmt auch ein ganz schlaues Gegenargument in der Tasche…

        Unterliegt man denn wirklich so sehr der Willkür des Bearbeiters? Gibt es da gar keine gesetzliche Regelung? Sind ja immerhin bei längeren Auslandsaufenthalten größere Beträge die zusammenkommen würden, zumindest, wenn man seinen Wohnsitz nicht abmelden möchte. Und leider kann man so kurzfristig auch nicht die Krankenkasse wechseln.

        Salut, Martin

  7. Hallo KaiBerke, liebe alle,

    ich finde mich im Fall von Leila vom November 2013 wieder. Auch ich möchte für ca. 1 Jahr auf Reise gehen, die Auslandskrankenversicherung ist bereits abgeschlossen. Die Gesetzliche Krankenversicherung möchte ich abmelden. Was ist allerdings, wenn ich nach einer ernsthaften Erkrankung nach Deutschland zur Behandlung überführt werde; kann ich dann von dem ersten Tag der Rückkehr wieder von meiner Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden? Es ist ja schließlich das Prinzip einer Versicherung – jeder Art – dass man keine Versicherung abschließen kann, NACHDEM der Schaden abgeschlossen ist.

    Also, meine Frage lautet, greift meine Gesetzliche Krankenversicherung nach einer Abmeldung wieder, wenn ich im Notfall zur medizinischen Behandlung nach Deutschland zurückkehren muss? Wo kann ich die entsprechende Regelung nachlesen?

    Ganz vielen Dank Euch im Voraus für Eure sehr wertvolle und zeitnahe Rückmeldung (-:

    Viele Grüße,

    Lena

    1. Hallo Julia,
      deine Sorge spiegelt den Widerspruch zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ wider, denn eigentlich ist die Rechtlage seit 2007 eindeutig. Trotzdem versuchen Krankenkassen natürlich, „Problemkunden“ abzuschrecken oder zu vermeiden. Das kann besonders in dem von dir beschriebenen Fall problematisch werden, wenn man sich krankheitsbedingt um Streitereien mit der Krankenkasse nicht kümmern kann.
      Deshalb ist für viele die Nummer Sicher vielleicht attraktiv, die in Gestalt einer so genannten Anwartschaft lockt. Anwartschaft bedeutet, dass man Mitglied seiner KK ohne Leistungen bleibt und dafür einen reduzierten Beitrag zahlt. Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob einem dieser eigentlich unnötige Schutz das Geld wert ist.
      Bei Rückkehrern unter 55 Jahren (darüber gibt es Sonderregeln), die vorher in der Gesetzlichen KV versichert waren, besteht Aufnahmepflicht in der GKV. Menschen, die vor dem Auslandsaufenthalt privat versichert waren, haben keinen Anspruch auf Aufnahme in der GKV, können aber in eine private KV gehen, die den so genannten Basistarif anbieten müssen.
      Alles Nötige zur Rechtslage bei einer Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt gibt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums hier: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/nach-auslandsrueckkehr.html
      Wer das Geld für die Anwartschaft sparen will, sollte eine Vertrauensperson zu Hause mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten, mit der die Person einen bei Rückführung nach Deutschland zunächst beim Einwohnermeldeamt und dann bei der Krankenkasse anmelden kann.
      Auch lohnt in jedem Fall ein Blick in den Vertrag zur Auslandskrankenversicherung, denn zum Teil übernehmen diese auch noch die Behandlungskosten in Deutschland bzw. gibt es entsprechende Tarife.
      Trotz allem viel Spaß bei der Reise. 😉
      LG Kai

      1. Lieber Kai,

        ganz vielen herzlichen Dank für Deine schnelle und sehr hilfreiche Antwort!!! Ich werde Kontakt mit meiner Krankenkasse aufnehmen und dies dann im Detail klären. Da scheint es wohl kein einheitliches Vorgehen zwischen den Krankenkassen zu geben.

        Liebe Grüße zurück (-:

  8. Lieber Kai, Hallo an Alle,

    mein Fall stellt sich als sehr kompliziert heraus. Ich bin Deutsche und war die letzten 4 Jahre in Spanien angemeldet, sowie dort versichert zwecks Arbeit. Im Januar möchte ich eine längere Reise nach Afrika machen und mich deshalb vorher wieder in DE anmelden. Ich habe mich schon bezügl. Anwartschaft und Auslandskrankenversicherung erkundigt. Diese Kombi wäre für mich perfekt. Jedoch wird überall gesagt, dass man bei der Beantragung der Anwartschaft schon bei einer GKV angemeldet gewesen sei, was bei mir nicht der Fall ist. Ich benötige diese Anwartschaft sozusagen sofort nach Eintritt in die mögliche GKV. Ist das jedoch möglich oder reicht eine Auslandskrankenversicherung für mich aus, weil ich zuvor nicht in DE berufstätig war??
    Vielen Dank für Eurer Feedback im Voraus.

    Saludos,
    Sabrina

  9. Hallo zusammen,

    kann mir jemand vielleicht bei der Frage helfen, wie ich mich am besten/günstigsten während einer Weltreise für kurze Zwischenstopps (1-2 Wochen) in Deutschland krankenversichere? Die Langszeitauslandskrankenversicherung greift ja nicht in Deutschland und meine aktuelle KK (Heimat Krankenkasse – ehemals BKK Dr. Oetker) würde ich ja bestenfalls kündigen oder zumindest eine Anwartschaft beantragen.

    Vielen Dank für Euer Feedback & schöne Grüße
    Verena

  10. Hallo an Kai und an alle,
    wir haben uns schon überall erkundigt, aber über unser Problem bis jetzt nichts erfahren können.
    Wir, meine Frau und ich begeben uns ab 1.6. für mehrere Jahre auf Weltumsegelung. Wir haben uns im Einwohnermeldeamt abgemeldet und haben eine Auslandskrankenversicherung bei der HanseMerkur. Meine Frau arbeitet in Altersteilzeit und ist ab Juni in der Ruhephase das heißt sie bezieht bis zur Rente einen festen Geldbetrag. Jetzt wollten wir die Krankenkasse kündigen.
    Die Sachbearbeiterin erklärte uns das wir nicht kündigen dürfen da sie noch ein Arbeitgeber hat.
    Stimmt das so?
    Danke für eure Antwort!
    Klaus

    1. Hallo Klaus,
      das ist vermutlich korrekt, denn deine Frau ist ja als Arbeitnehmerin gesetzlich pflichtversichert. Ruhephase der Altersteilzeit ist ja nichts anderes als ein Arbeitsverhältnis- nur ohne Arbeitsleistung.
      Da Sie im Blockmodell vorgearbeitet hat und dabei niedrigere KK- Beiträge gezahlt hat als Sie bei der geleisteten Arbeitszeit hätte zahlen müssen, muss sie nun in der Ruhephase die zu wenig gezahlten Beiträge bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nachzahlen.
      Dem kann man sich leider nicht durch „Krankenkassenflucht“ entziehen…;-)
      Immerhin ein Trost: Die Hälfte des KK- Beitrages zahlt ja der Arbeitgeber.
      Viel Spaß unterwegs und genießt eure Zeit!
      Viele Grüße
      Kai

  11. Hallo!

    Danke erstmal für die ganzen Informationen! Wir wollen für 9 Monate nach Großbritannien, ‚backpacking‘ und dann ‚wwoofen'(freiwillige Helfer auf ökologischen Höfen).

    Wir hatten auch schon eine tolle Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Zeit des Wanderns und des Helfens gefunden (OV Europa), jetzt besteht aber halt das Problem mit der GKV in Deutschland.
    Ich möchte/muss wohl meinen Wohnsitz in Deutschland behalten, da ich nur so meine Hunde (welche auf die Reise mitkommen) haftpflichtversichern kann….

    Nun suche ich nach einer Alternative, einer AuslandskrankenVOLLversicherung zum Beispiel, wie von dir beschrieben, welche meine KK eventuell anerkennen würde. Aber was genau zeichnet denn eine solche aus, und was kostet diese dann im Monat?

    Oder nehmen wir denn Fall, dass mein Freund seinen Wohnsitz und so die GKV in Deutschland abmeldet – auch ihr, die ihr sogar ganze Weltreisen macht – wo ist man denn dann angemeldet? Nirgendwo? Geht denn das?? 🙂

    Viele liebe Grüße
    Hanna

    1. Hallo Hanna,
      eine Auslandskrankenvollversicherung ist eine Versicherung, die die gleichen Leistungen im Schadensfall anbietet wie eine GKV im Inland. Das wird für die von dir erwähnte Krankenversicherung vermutlich zutreffen.
      Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, dass die GKV das anerkennen muss. Allerdings gibt es mit dem Papier des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (im Text oben verlinkt) einen sehr deutlichen Hinweis aus dem „eigenen Lager“ der Krankenkassen, wie mit Langzeit- Auslandsaufenthalten verfahren werden soll.
      Meine GKV tut sich inzwischen auch schwer. Da ich in Deutschland ein Gewerbe angemeldet habe, kann ich meinen Wohnsitz hier auch nicht abmelden, obwohl ich jedes Jahr länger im Ausland als in Deutschland bin. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass die Anwartschaftsversicherung mit 50 bis 60 Euro vergleichsweise billig ist.
      LG Kai

  12. Hallo zusammen,
    tolle Seite, vielen Dank für die Infos!
    Eine Frage stelle ich mir noch: ich gehe 6 Monate ins Ausland, davon bekomme ich die ersten 1,5 Monate noch normales Gehalt, da es normal genommener Urlaub ist, erst danach fängt der unbezahlte Urlaub an.
    Wenn ich mit meinem Flugticket zeigen kann, dass mein Aufenthaltsort nicht Deutschland ist, braucht mein Arbeitgeber dann keine Krankenversicherungsbeiträge für mich in den 1,5 Monaten abführen? Sprich, dieser bezahlte Urlaub, werde ich da mehr Netto vom Brutto haben als sonst?
    Danke für Eure Hilfe!!
    LG
    Lisa

  13. Also irgendwie habt ihr lustige Ideen: Ich verlasse das Land bleibe angemeldet..ich geh in die Private und wenn ich krank bin geh ich heim – soll die Solidargemeinschaft zahlen.

    Wann man sich anmelden und abmelden „“muss““ steht im Meldegesetz. Sobald man keinen Wohnsitz in D mehr hat ist man „raus“. Dann endet die Versicherungspflicht in D. Ende Gelände. Dann muss man sich dort versichern wo man eben „lebt“, zu deren Regeln. Zieht man danach zurück – kommt man in die selber Versicherng wieder rein wie bei der Abreise – da braucht es keine Anwartschaft. Das geht sofort – nur anmelden.

    Bleibt man „illegal angemeldet“ besteht weiter eine gesetzliche Versicherungspflicht, es sein denn man wechselt in eine „private Versicherung“ aber das ist dann ohne Wiederkehr in die gesetzliche Versicherung.

    Das Problem ist immer zu wissen welchen Regeln gelten wenn man zurück kommt. Und die Kasse schickt dann nach dem 6 Monate Backpacking Urlaub einfach ne Rechnung

    Klar kann man ein Gewerbe in Deutschland haben und in Timpuktu wohnen. Nur wie soll das gehen? Von Tumbuktu zu arbeiten und über Deutschland die Kunden abrechnen. Da müsste man die Timbuktuer mal fragen was die von Steuerhinterziehung halten. Du kannst ohne echten Wohnsitz kein „Gewerbe“ betreiben, wohl aber eine GmbH,AG…

    Beim einem Urlaub (mit Wohnsitz in D) wird man weiter hier Krankenversicherungspflichtig sein und hier zahlen. Für den Schutz im Ausland braucht man dann eine weitere Versicherung. Das wäre der legale Weg.

    Man kann natürlich auch erst in ein anderes Land auswandern – wo es keine Pflichten gibt – weder Melde noch Versicherungspflichten …..Dann wäre es legal in Deutschland nichts zu zahlen.

    Und für die Weihnachtsheimfahrer …. im Ausland kann man eine Reisekrankenversicherung für Deutschland abschliessen……ist ja dann das Urlaubsland

    1. Lol, solche Posts nenne ich „gefährliches Halbwissen“, weil aus einem Fünkchen Wissen jede Menge falsche Schlüsse abgeleitet werden.
      Insgesamt zeugt dein Beitrag davon, dass du das Problem, um das es hier geht, nicht verstanden hast.
      Trotzdem Danke für dein Interesse… Ende Gelände. 😉

  14. hallo an kai und alle, die hier schreiben…

    vorab erstmal großen dank an kai für die geduld und mühe, all die fragen zu beantworten. 🙂

    meine freundin und ich wollen jetzt auch mal weg und zwar für 6 monate nach südamerika. obs länger geht oder evtl. doch kürzer, wissen wir nicht und das ist genau die idee, hehe.

    ich bin als freiberufler freiwillig krankenversichert, bei der techniker. eine AKV muss ich noch abschließen, mach ich dann bald.

    auf anfrage bei der KV, wurde mir, wie soll es anders sein, die anwartschaft aufgeschwatzt. bevor ich das jetzt mache, hab ich aber noch ein paar unsicherheiten. die techniker ist wohl da auch, vermutlich aufgrund ihrer größe, die „resistenteste“ KV.

    frage eins: wenn ich mich jetzt doch bei der TK abmelde bzw. kündige und über den reisezeitraum eine AKV habe, die ja privat ist, gilt dann auch der fall, dass die gesetzlichen mich wieder aufnehmen müssen? oder dürfen die dann verweigern, weil ich über den reisezeitraum „nur“ privat versichert war?

    frage zwei: wie verhalten sich die GKK dann bei krankheitsbedingter rückkehr?

    würde mich sehr freuen, wenn ich hier hilfe bekommen könnte. das ist schon etwas nerviges thema! 🙂

    danke im voraus und lg. dirk

    1. Hallo Dirk,
      die Frage nach der Pflicht, in Deutschland krankenversichert zu sein und die damit einhergehende Pflicht der Krankenkassen, jeden bei Rückkehr wieder aufzunehmen- gleich in welchem gesundheitlichen Zustand- ist ja hier schon raumgreifend abgefrühstückt worden. Zu der Frage, ob eine AKV einen Systemwechsel in die Private KV darstellt, hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in dem oben verlinkten Positionspapier ja deutlich Stellung bezogen. Können wir also auch einen Haken dran machen.
      Was an deinem Fall neu ist, ist vielmehr dein Status als Freiberufler, der dich möglicherweise daran hindert, dich überhaupt abmelden zu können. Um nicht krankenversicherungspflichtig zu sein, musst du ja deinen Wohnsitz abgemeldet haben. Als Gewerbetreibender kannst du deinen Wohnsitz gar nicht abmelden, weil dann automatisch auch dein Gewerbe abgemeldet werden würde. Ob das bei Freiberuflern auch so ist, weiß ich nicht genau, aber da solltest du in jedem Fall noch mal nachhaken. Dann bleibt dir im Zweifel nur der Weg in die Anwartschaft.
      Bei der Auslandskrankenversicherung läuft es erfahrungsgemäß auf die Travelsecure oder die Hanse Merkur hinaus (ich persönlich bin bei der HM); beide kannst du gerne über unsere Seite abschließen ;-):
      https://backpacker-weltreise.de/weltreisevorbereitungen/weltreise-versicherungen/
      LG Kai

  15. Hallo liebe Leute,
    mein Fall ist auch etwas verzwickter.
    Ich bin bei der Barmer studentisch selbst versichert (80€/Monat).
    Nun gehe ich nach Irland für erstmal 1 Jahr und arbeite dort 40h/Woche.
    Eine Angestellte der Barmer meinte, dass durch die Vollzeitarbeit die studentische Versicherung nicht mehr greifen kann.
    Mein Wohnsitz in Deutschland wird auf meine Eltern umgeschrieben, weil sie meine Post bekommen sollen.
    Im März nächstes Jahres komme ich für 2 Wochen nach Deutschland.
    Welche Empfehlungen hinsichtlich Auslandskrankenversicherung und Inlandskrankenversicherung gibt es?
    Meine Überlegungen: Barmer kündigen und AKV bei HanseMerkur abschließen. Aber was ist mit den 2 Wochen im März? Versicherungslücke? Und kann ich der Barmer kündigen, wenn ich einen Hauptwohnsitz in Deutschland habe, das geht doch garnicht?
    Danke schonmal 🙂

    1. Hallo Karl,
      die Frage nach dem Wohnsitz ist hier schon ausführlich abgearbeitet worden.
      Studenten sind den GKV wegen des Sonderbeitrags generell ein Dorn im Auge; wann immer sich denen eine Chance bietet, den Studenten- Status in Frage zu stellen, tun sie das und stufen einfach in den Regelbeitrag hoch.
      Hast du mal bei der Barmer gefragt, welche Leistungen die bei Aufenthalten in einem anderen EU- Land bieten?
      Im Übrigen vermute ich, dass es auch in Irland irgendeine Form von Krankenversicherung gibt, wenn du dort legal arbeitest. Wenn es sich um irgendeine Form von studentischem Austausch handelt, sorgt der Träger i.d.R. auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
      LG Kai

      1. Kai, danke für Deine Überlegungen. Ich habe mit der Versicherung gesprochen. Dadurch, dass ich in Deutschland immatrikuliert bin, auch während ich in Irland arbeite, muss ich meine studentische Versicherung in Deutschland beibehalten. Die Krankenversicherung in Irland ist staatlich, das heißt ich habe eine (im Vergleich zu Deutschland schlechte) Grundkrankenversicherung. Dafür habe ich mit der HanseMerkur gesprochen und aufgrund deren Hinweise eine 365-Tage Auslandskrankenversicherung bei denen abgeschlossen. So bin ich jetzt insgesamt safe 🙂 LG

  16. Hallo zusammen! Super Seite mit sehr hilfreichen Infos!
    Ende nächsten Jahres komme ich in den Genuss eines kleinen Sabbaticals. Ich bleibe also festangestellt bei meinem Arbeitnehmer, erhalte weiter Gehalt. Ich habe eine 4-monatige freie Zeit. Insgesamt werde ich etwa 6,5 Monate auf Reisen und außerhalb Deutschland sein. Ich werde gesetzlich pflichtversichert sein. Kann man während meiner Reisezeit / Zeit außerhalb BRD, die gesetzliche Pflichtversicherung ruhen lassend. Ggf. mit Anwartschaft? Problem ist, es wird ja direkt vom Arbeitgeber abgeführt.
    Danke vielmals!

    1. Hallo Oliver,
      du hast dir die Frage eigentlich schon selbst beantwortet.
      Als Angesteller im Entgeltbezug bist du pflichtversichert. Ob du während deines Entgeltbezugs arbeitest, spielt dabei keine Rolle. Du bist also ganz normal beitragspflichtig.
      Ich habe den Text oben jetzt auch mal um eine Passage ergänzt, weil die Frage relativ häufig auftaucht.
      LG Kai

  17. Hallo zusammen

    ich wer euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen koenntet…

    ich habe mich schon selbst im internet informiert und auch schon einen anwalt gefragt auf ; frage einen anwalt.de

    meine frage ist ganz einfach.

    ich bin seit dem 25.05.2015 abgemeldet aus deutschland und bis zum 24.05.2015 war ich in Deutschland berufstaetig.
    ich habe meiner versicherung nichts gesagt das ich ins ausland gehe.

    vor paar wochen ist da jetzt ein brief gekommen zu meiner mutter wo ich damals auch gewohnhabe.( also meine alte anschrift )
    die KV moechte jetzt vom 25.05.2015 bis jetzt die beitraege haben von mir weil sie sagt ich haette mich freiwilig pflichverichern muessen.

    ich habe mich jetzt in spanien noch nicht versichert… also kann ich auch det KV keine ander versicherung nachweise.
    die KV in spanien sagte mir sobalt ich mich bei den melde ofiziel muesste ich die beitraege von 25.05 bis jetzt nachzahlen.

    das auch ok.
    aber jetzt zum punkt meiner frage;
    wieso laesst mich meine alte KV in deutschland nicht in ruhe.. die KV in deutschland argumentiert es s.. das die verplichtet sind mich zu versuchern so lange ich eine neuen KV nachweis bringe .
    die Abmeldung aus Deutschland reucht nicht aus> stimmt das??
    im § 190 Abs.13 Nr. 2 SGV 5 steht drin: (13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
    1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
    2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

    also das heist mit meiner abmeldung aus deutschland ist das doch erledigt?
    natuerlich weis ich das ich verplichtet bin mir eine neue versicherung zu suchen.
    oder gibts da ein gesetzt das sagt man ist versichert bis zum eintritt der naechsten versicherung.