Kann oder muss ich sogar meinen Wohnsitz abmelden, während ich langfristig im Ausland oder auf Weltreise bin? Kann man eine Meldeadresse mieten und was ist, wenn ich als Gewerbetreibender um die Welt reise? Benötige ich dann einen deutschen Wohnsitz und kann ich eine Meldeadresse mieten? Das sind typische Fragen zum Wohnsitz, die man sich vor einer Weltreise so stellt und ich versuche, euch ein paar Antworten zu geben.
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine Weltreise plant, wird sich die Frage stellen, ob die eigene Wohnung gekündigt oder untervermietet wird. Wer die Möglichkeit hat, seine Wohnung während der Abwesenheit unter zu vermieten, sollte das machen, denn das erspart erstens den Stress eines Umzugs und der Frage, wo man seine Möbel lässt, man braucht sich zweitens nicht mehr ganz so viele Gedanken über die Frage nach dem Wohnsitz machen und drittens neutralisiert es einen relevanten Teil der Fixkosten, die während einer Reise zu Hause so weiterlaufen.
Wohnsitz während der Weltreise – Die Rechtslage
Während es vor Inkrafttreten des Bundesmeldgesetzes 2015 immer so ein bisschen auf die Frage nach dem Lebensmittelpunkt ankam (Studenten kennen die leidige Diskussion, ob man seinen Hauptwohnsitz am Studienort oder an der Heimatadresse hat), ist die Wohnsitzfrage seit 2015 abhängig vom Einzug bzw. Auszug in eine oder aus einer Wohnung.
Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz, sagt der Jurist und deshalb wagen wir mal einen erhellenden Blick in das BMG. In § 17 des 58 Paragraphen umfassenden Meldegesetzes heißt es relativ lapidar:
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Es kommt also nicht mehr auf Lebensmittelpunkt oder andere auslegungsbedürftige Begriffe an sondern auf Ein- oder Auszug. Ziehe ich in eine Wohnung ein, so habe ich mich dort anzumelden; ziehe ich aus einer Wohnung aus, so habe ich mich dort abzumelden.
Im Einzelfall dürfte diese vordergründig so eindeutige Bestimmung dann doch wieder Interpretationssache sein, denn das Gesetz befasst sich in § 20 zwar sogar mit der Frage, was eine Wohnung ist („jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“), aber der Begriff des Auszuges bleibt undefiniert. Das könnte dafür sprechen, dass der Gesetzgeber hier ein rein formales Kriterium schaffen wollte und sich Ein- und Auszug nach einem Miet- bzw. Kaufvertrag richten.
Fragen des Auszugs aus einer Wohnung
Schließe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung ab, so habe ich dort meinen Wohnsitz so lange, bis ich den Mietvertrag kündige. Damit sind zumindest alle Weltreisenden wohnsitztechnisch auf der sicheren Seite, die ihre Wohnung nicht kündigen. Streng genommen gilt das auch für die Untervermietung, denn das Gesetz sieht keine dauerhafte Anwesenheitspflicht vor, um dort einen Wohnsitz zu begründen.
Allerdings hat das Bundesministerium des Inneren in einer Dienstanweisung festgelegt, dass unter Auszug das „endgültige Verlassen der Wohnung“ zu verstehen ist. In der Praxis bedeutet das: Will der Mieter in seine Wohnung zurückzukehren, liegt kein Auszug vor. Hat er aber seine Möbel mitgenommen oder ist länger als ein Jahr abwesend, gilt das in der Regel als Auszug. Auch dann, wenn der Mietvertrag ganz normal bestehen bleibt.
Doch auch diese Regelung und insbesondere der Passus mit der Abwesenheit von mehr als einem Jahr ist immer noch nicht wasserdicht. Wenn ich jedes Jahr zu Weihnachten für zwei Wochen nach Deutschland komme, bin ich nie länger als ein Jahr abwesend.
Bei alledem wird deutlich, dass die Bundesregierung weder Weltreisende noch Digitale Nomaden im Hinterkopf hatte, als sie das Bundesmeldegesetz auf den Weg gebracht hat.
Wie melde ich meinen Wohnsitz in Deutschland ab?
Der eigentliche Verwaltungsakt der Abmeldung ist reichlich unspektakulär. Alles, was ihr für euren Termin im Bürgerbüro benötigt, ist euer Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Letzteres könnt ihr auf der Webseite eurer Heimatgemeinde herunterladen.
Ihr werdet bei der Abmeldung nach einer Folgeadresse im Ausland gefragt. Diese müsst ihr aber nicht unbedingt angeben – ist ja auch schwierig bei einer Weltreise. In den Personalausweis bekommt ihr dann den „Obdachlosen“- Sticker geklebt, der euch bescheinigt „keine Hauptwohnung in Deutschland“ zu haben. Außerdem bekommt ihr eine Abmeldebescheinigung ausgehändigt, die ihr im weiteren Verlauf eurer Weltreise- Vorbereitungen noch benötigen werdet.
Mit der Abmeldung wird die deutsche Botschaft in dem Land, in dem ihr euch aufhaltet, zu eurer zuständigen Passbehörde. Das hat den Vorteil, dass ihr einen neuen Reisepass bei Verlust oder Ablauf deutlich günstiger bei der Botschaft beantragen könnt.
Wenn ihr vor Ausreise keinen Termin mehr im Bürgerbüro bekommen habt (in einigen Gemeinden kann das Monate dauern), könnt ihr euch auch online abmelden. Zumindest könnt ihr online ein Abmeldeformular herunterladen, das ihr dann ausgefüllt per Post nach Deutschland schicken müsst. Die Abmeldebestätigung wird euch aber nicht ins Ausland nachgesendet sondern nur an eine inländische Postadresse.
Übrigens müsst ihr euch bei vorübergehenden Heimataufenthalten, die die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten, nicht wieder neu anmelden. Bei endgültiger Rückkehr nach Deutschland oder Wiedereinzug in eine feste Wohnung muss die Anmeldung dagegen innerhalb der üblichen Zweiwochenfrist erfolgen.
Wohnsitz während der Weltreise – Vermieterbescheinigung
Neu eingeführt wurde mit Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes die so genannte Wohnungsgeber- Bescheinigung, die im Volksmund oft Vermieterbescheinigung genannt wird. Das ist etwas irreführend, denn die Bescheinigung muss nicht zwangsläufig vom Vermieter der Wohnung ausgestellt werden.
Vielmehr kann bei Untermietverhältnissen auch der Hauptmieter die Bescheinigung ausstellen. Wer zu seinen Eltern zieht, bekommt die Bescheinigung von diesen ausgestellt. Wer in eine Eigentumswohnung zieht, muss sich als Eigentümer die Bescheinigung sogar selbst ausstellen.
Mit Einführung dieser Bescheinigung ist es nunmehr beinahe unmöglich geworden, sich einfach irgendwo anzumelden. Die verführerische Möglichkeit, sich bei einem Adressanbieter wie Clevvermail für seine Abwesenheit aus Deutschland eine Adresse anzumieten und unter dieser Adresse auch gleich seinen Wohnsitz anzumelden, fällt damit schon mal weg – und Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn eine Zuwiderhandlung (wie zum Beispiel eine aus Gefälligkeit ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung) nicht mit einem ordentlichen Bußgeld bestraft würde.
Wohnsitz abmelden – Postadresse vs. Meldeadresse
Weitgehend unabhängig von der Frage des Wohnsitzes ist im Übrigen die Frage nach einer Postadresse, die natürlich für die Aufrechterhaltung von Verträgen oder für ein Bankkonto wichtig ist.
Das Erfordernis, für die Eröffnung eines Bankkontos einen deutschen Wohnsitz haben zu müssen, gibt es zum Glück seit 2016 nicht mehr und immer mehr Banken entdecken das Geschäft mit Expats und bieten für die Eröffnung eines Girokontos das Video- Ident- Verfahren an. Ich empfehle weiterhin DKB* und Comdirect* mit ihren kostenlosen Girokonten. Wenn es kein Problem für dich ist, deine Bankgeschäfte mobil zu verwalten, ist auch das kostenlose Girokonto von N26* ein interessantes Angebot. Ich persönlich nutze das kostenlose Girokonto von Revolut mit beliebig vielen Währungskonten. Außerdem könnt ihr mit dem Revolut Konto Miles and More Meilen sammeln.
Daneben gibt es auch noch weitere Banken, die ein Girokonto ohne monatliche Grundgebühr und ohne monatlichen Mindesteingang anbieten; einige davon ermöglichen auch die kostenlose Bargeldversorgung weltweit, wobei einige Banken das auf eine bestimmte Anzahl beschränken oder nur die Abhebung von Euro gebührenfrei möglich ist.
Für eine Postadresse musst du in Deutschland nicht mit einem Wohnsitz gemeldet sein. Postadressen können Adressen bei Freunden sein, unter denen du zu erreichen bist oder kommerzielle Angebote für private oder Geschäftsadressen. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Adressanbietern in Städten weltweit. Wer für seine kleine Internetfirma z.B. eine repräsentative New Yorker Geschäftsadresse in Manhattan auf sein Briefpapier drucken möchte, kann eine entsprechende Adresse schon für wenige Euro im Monat mieten. In der Regel werden auch zusätzliche Services angeboten wie Briefannahme, Scannen und Weiterleiten, Vernichten, gesammelter Versand, Paketannahme usw. Einer der Pioniere unter den weltweiten Adressanbietern ist Clevermail.
Meldeadresse mieten ohne Wohnung?
Während eine Postadresse also insgesamt keine große Sache ist und lediglich ein bisschen Preisvergleich erfordert, ist es deutlich schwieriger, eine Meldeadresse in Deutschland zu mieten. Fakt ist, dass die allermeisten Anbieter von Postadressen die Nutzung der Adressen als Meldeadressen ausschließen. Das ist rechtlich auch logisch, denn wie oben bereits erwähnt, hat man sich dort anzumelden, wo man eine Wohnung bezieht, wobei eine Wohnung „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ ist. In einem Briefkasten kann man nicht schlafen und mehr hat man unter einer Postadresse ja nicht. Auch wird euch der Adressanbieter keine Vermieterbescheinigung ausstellen.
Es gibt Anbieter von Meldeadressen, die auch darauf hinweisen, dass sich ihr Geschäftsmodell mit den rechtlichen Bestimmungen verträgt. Rechtlich gesehen schließt ihr bei diesen Anbietern Mietverträge über Wohnraum von mindestens 9 m² ab – ab dieser Größe gilt eine Abstellkammer als Wohnraum. Der Mensch, der euch diesen Raum vermietet, darf diesen Raum auch nicht anderweitig nutzen. Euer „Vermieter“ stellt euch dann eine Vermieterbescheinigung aus, mit der ihr euch dann unter der Adresse anmelden könnt.
Ich habe keine Erfahrungen damit, ob das rechtlich unbeanstandet bleibt oder ob ihr Probleme bekommen könntet. Streng genommen, haben Kommunen eigentlich keinen Grund, euch Probleme bei der Anmeldung zu bereiten, erhalten sie doch für jeden Einwohner Steuergelder. Andererseits soll das Bundesmeldegesetz mit seinen strengeren Meldevorschriften ja gerade verhindern, dass man unter einer Adresse gemeldet ist, an der man faktisch gar nicht wohnt. Da ihr nicht nur eine Adresse sondern ein Zimmer mietet, ist der Spaß natürlich auch nicht so günstig wie eine Postadresse. Mit Kosten ab 100 Euro pro Monat müsst ihr hier schon rechnen. Ein Anbieter, den ich gefunden habe, ist dieser. Wie gesagt, ich habe mit Meldeadresse mieten keinerlei Erfahrungen und kann das daher weder empfehlen, noch kann ich die rechtlichen Risiken dabei wirklich einschätzen.
Wohnsitz abmelden – welche Folgen?
Welche Vor- oder Nachteile hat es denn nun, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland während der Weltreise abmelde? Der populärste Vorteil für Reisende ist die Möglichkeit, sich mit der Abmeldung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung abzumelden. Das geht zwar auch mit einem Wohnsitz, wenn ihr für längere Zeit im Ausland seid und eine anderweitige Absicherung gegen Krankheit habt (Auslandskrankenversicherung), aber mit der Abmeldung des Wohnsitzes braucht ihr keine Kündigungsfrist mehr einzuhalten, die ansonsten zwei Monate betragen würde (mehr zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung während der Weltreise).
Ein weiterer Vorteil der Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland ist die Tatsache, dass ihr in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für bestimmte Langzeitverträge habt, aus denen ihr ansonsten nicht rauskommen würdet. Fitness Studio, Internet, Mobilfunk – alles Verträge, die oft sehr lange laufen und die man auf einer Weltreise praktisch gar nicht gebrauchen kann.
Nachteile der Wohnsitzabmeldung
Vor- und Nachteil zugleich kann es sein, keine offizielle Postadresse mehr zu haben, wodurch euch keine behördlichen Schreiben o.ä. mehr zugestellt werden können. Dass ihr postalisch nicht mehr erreichbar seid, heißt aber nicht, dass sich der Grund des Schreibens dann automatisch erledigt hat. Auch müssen es nicht immer nur schlechte Nachrichten sein, die in offiziellen Schreiben übermittelt werden. Vielleicht will man euch ja auch mitteilen, dass euch ein entfernter Verwandter, der kürzlich verstorben ist, als Alleinerben eingesetzt hat.
Nach der Abmeldung eures Wohnsitzes in Deutschland könnt ihr auf euren Namen kein Auto mehr anmelden oder ein Konto eröffnen. Bereits eröffnete Konten können aber bestehen bleiben, so lange eine Kontaktadresse in Deutschland besteht. Gleiches gilt sinngemäß für bereits angemeldete Autos.
Ihr werdet automatisch aus dem Wahlregister abgemeldet und könnt nicht mehr an Kommunalwahlen teilnehmen. Die Teilnahme an Bundestagswahlen bleibt zwar weiterhin möglich, doch müsst ihr diese umständlich mit sechs Monaten Vorlauf bei der Deutschen Botschaft beantragen.
Heikel kann es sein, wenn man wohnsitzlos mit dem Gesetz eines Landes in Konflikt gerät. Generell ist das Fehlen eines festen Wohnsitzes nämlich ein relevanter Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft. So könnt ihr euch bei einem eigentlich harmlosen Verkehrsunfall plötzlich im Gefängnis wiederfinden. Das ist schon in Deutschland unangenehm, aber die Haftbedingungen in anderen – insbesondere nicht so entwickelten Ländern – sind oft katastrophal.
Wohnsitz abmelden – Meldeadresse vs. Steuerinländer
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Frage nach der Steuerpflicht. Einige glauben vielleicht, dass man mit der Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland auch automatisch nicht mehr einkommensteuerpflichtig wäre. Dies ist ein fataler Irrtum. Der melderechtliche Wohnsitz hat mit dem steuerrechtlichen Wohnsitz nichts zu tun.
Für die Frage, ob ihr so genannter „Steuerinländer“ seid, ist nicht der offizielle Wohnsitz in Deutschland relevant sondern der Lebensmittelpunkt. Das ist eine Unterscheidung, die dem Tennisspieler Boris Becker vor vielen Jahren schon mal zum Verhängnis geworden ist. Euren Lebensmittelpunkt könnt ihr auch dann noch in Deutschland haben, wenn ihr nicht mehr in Deutschland gemeldet seid.
Euren Lebensmittelpunkt habt ihr dann in Deutschland, wenn ihr euch mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhaltet und/oder andere Kriterien wie uneingeschränkter Zugang zu einer Wohnung in Deutschland auf euch zutreffen. Unabhängig von der Frage, ob ihr der Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegt, müsst ihr zudem ggf. Umsatzsteuer auf Umsätze zahlen, die ihr in Deutschland erzielt habt.
Generell ist jedem, der mit dem Gedanken spielt, dem deutschen Fiskus Adieu zu sagen, dazu zu raten, sich ausführlich steuerlich beraten zu lassen. Ihr solltet sich nicht darauf verlassen, was ihr irgendwo im Internet gelesen habt. Das gilt ausdrücklich auch für diese Seite, denn ich bin kein Steuerberater!
Wohnsitz in Deutschland abmelden – Fazit
Der eigentliche Akt der Abmeldung eures Wohnsitzes ist kinderleicht. Doch will der Schritt trotzdem gut überlegt sein, denn die Abmeldung hat weitreichende Konsequenzen, die ihr euch bewusst machen solltet.
Wenn ihr verreist, solltet ihr unbedingt darauf achten, dass ihr mit einer Auslandskrankenversicherung ausreichend abgesichert seid. Wir stellen euch die drei beliebtesten Langzeit- Auslandskrankenversicherungen für Backpacker vor. Außerdem empfehle ich euch die Lektüre meiner aktualisierten Übersicht zu den besten kostenlosen Reisekreditkarten 2021.
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Wer schreibt denn hier?
Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.
Hallo Kai
Ich bin Rentner, 77 Jahre alt und seit 27 Jahren in der HEK versichert.
Auf Grund von Lähmungen in Händen und Füßen bin ich extrem kälteempfindlich und verbringe das Winterhalbjahr 5 Monate in Thailand, von Oktober bis Februar, 1 ½ Monate in Indien bis Mitte April und dann 5 1/2 Monate in Deutschland, wo ich eine Wohnung mit Mietvertrag habe.
In den letzten 6 Jahren habe ich mich für die Zeit im Ausland, das sind 6 ½ Monate, sowohl bei der Meldebehörde, als auch bei der HEK, ab- und angemeldet um den KK Beitrag zu sparen. Eine Auslandskrankenversicherung hatte ich jedes Mal bei der Hanse Merkur. Von der Kasse kamen keine Einwände. Dass das für die HEK noch bis Februar in Ordnung war, ist daran zu sehen, dass sie am 24.02. 2020 mich benachrichtigt hat, die Beitragsdaten für 2019 an die Finanzverwaltung weitergegeben zu haben..
In diesem Jahr, ich kam wegen des Corona lockdowns in Indien einen Monat später zurück, verweigerte mir die Kasse die Neuanmeldung und die weitere Mitgliedschaft mit der Begründung, ich hätte meinen Lebensmittelpunk überwiegend dauerhaft im Ausland. Außerdem hätte ich einen festen Wohnsitz im Ausland und wäre in Deutschland nicht steuerpflichtig. Beides entspricht nicht den Tatsachen.
Nach meinem Einwand, dass ich einen Mietvertrag in Deutschland habe, hat die HEK mich wieder aufgenommen aber die gesamte Zeit, in der ich im Ausland war, also 8 Monate als beitragspflichtig nachberechnet, insgesamt 3.200,– €.
Wie kann eine Nachberechnung erfolgen, wenn ich doch abgemeldet war?
Meine Frage ist, ist das rechtens und was kann ich dagegen tun?
Mit freundlichem Gruß, Heinz
Hallo Heinz,
offenbar versucht deine Krankenkasse hier, sich eines alten Mitglieds zu entledigen, das in deren Kostenrechnung vermutlich mehr kostet, als es an Beitrag einbringt. Die wollen offenbar vermeiden, dass du nur nach Hause kommst, um dann auf Kassenkosten Gesundheitschecks etc. zu machen. Das ist natürlich nicht rechtens. Allerdings würde ich mich an deiner Stelle auch nicht in Deutschland mit dem Wohnsitz abmelden. Dies ist für die Abmeldung der Krankenkasse nämlich gar nicht erforderlich. Für eine vorübergehende Kündigung der GKV reicht es aus, dass du dich nicht in Deutschland aufhältst und eine anderweitige Absicherung gegen Krankheit (also eine Auslandskrankenversicherung) hast. Das belegst du mit einem Flugticket aus Deutschland raus und bei der Wiederanmeldung mit einem Flugticket nach Deutschland rein.
Wiederaufnehmen muss dich die Gesetzliche Krankenversicherung, wenn du in den letzten 5 Jahren entweder insgesamt 24 Monate oder 12 Monate am Stück sozialversichert warst. Mehr zum Thema gesetzliche Krankenversicherung während Auslandsaufenthalt.
Hallo,
ich habe gelesen, dass man in einem Land gemeldet sein muss, was ja bei einer Weltreise schwierig ist.
Eine Adresse bzgl Post usw. habe ich weiterhin in Deutschland, aber um zB meinen Handyvertrag zu kündigen etc. benötige ich eine Abmeldung aus Deutschland.
Kann ich mich für mein ein Jahr in dem ich reise ohne Probleme aus Deutschland abmelden, ohne mich in einem anderen Land wieder anzumelden?
Danke!
Hallo Maren,
ja, du kannst dich in Deutschland abmelden. ohne dich anderswo wieder anzumelden.
Hallo ich hoffe meine frag erreicht dich. Wenn nicht auch nicht schlimm 🙂 .Jetzt hab ich vor mich aus Deutschland abzumelden um eine längere reise zu starten. Hab ich nach der Abmeldung einen bestimmten Zeitraum in dem ich Deutschland verlassen muss oder kann ich mich ein paar Wochen oder Monate hier bleiben? Wohnen würde ich bei meiner Familie. Das ganze erscheint mir praktisch, da ich in det Zeit keine Krankenversicherung bezahlen muss. Und mit dem Start meiner Reise flexibel sein kann. Eine Auslandskrankenversicherung würde ich natürlich abschließen.
Vielen Dank mfg
Hallo Leon,
die Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist nicht abhängig von der An- oder Abmeldung deines Wohnsitzes sondern von deiner Anwesenheit in Deutschland. Solange du also in Deutschland bist, bist du verpflichtet, krankenversichert zu sein.
Auch ist es wahrscheinlich so, dass du dich in dem von dir geschilderten Fall nicht abmelden sondern ummelden müsstest. Abmelden kannst du dich demnach erst, wenn du bei deinen Eltern ausziehst und tatsächlich das Land verlässt.
Während die Meldefrage wahrscheinlich nicht kontrolliert und deshalb auch kaum zu Konsequenzen führen wird, würde ich davon abraten, dich unversichert in Deutschland aufzuhalten. Das kann ernsthafte Konsequenzen haben – finanzielle wie gesundheitliche.
Trotzdem viel Spaß bei deiner Reise. Wohin soll es denn gehen?
Viele Grüße Kai
Hallo Kai,
ein total guter Beitrag. Wie sieht es eigentlich in der Praxis aus wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet hat und z.B. ein anderes EU Land als Wohnsitz auf dem Papier angibt ( man aber auf Weltreise ist und somit keine feste Adresse hat) gibt es da nicht Probleme bei der Einreise in andere Länder? Ich könnte mir beispielsweise vorstellen das einem hier im schlimmsten Fall sogar eine illegale Einwanderung unterstellt wird oder ist das alles gar kein Thema?
LG Nadine
Hallo Nadine,
für eine illegale Einwanderung bedarf es sicher mehrerer Indizien als eines fehlenden Wohnsitzes im Herkunftsland. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob das jeder Immigrationbeamte irgendeines Landes auf seinem Computer sehen kann, ob du in deinem Herkunftsland polizeilich gemeldet bist. Problematisch wird der fehlende Wohnsitz, wenn du in irgendein Unglück verwickelt bist. Ein Verkehrsunfall, an dem du beteiligt bist, kann zu Untersuchungshaft führen, wenn du nirgendwo gemeldet bist. Jeder Verdacht einer Straftat hat die gleiche Konsequenz. Irgendwo gemeldet zu sein, hat also zweifellos seine Vorteile. Ob du unter der Adresse tatsächlich wohnst oder erreichbar bist, wird im Ausland bei Problemen wohl keine Rolle spielen.