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	Kommentare zu: Gesetzliche Krankenversicherung ruhen lassen bei Weltreise	</title>
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	<description>Living the dream</description>
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		<title>
		Von: 7 Finanztipps für Selbstständige &#8211; FinanztippGuru		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4412</link>

		<dc:creator><![CDATA[7 Finanztipps für Selbstständige &#8211; FinanztippGuru]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Mar 2024 08:29:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] https://lillikoisser.at/krankenstand-freiberufler/ https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/ [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] <a href="https://lillikoisser.at/krankenstand-freiberufler/" rel="nofollow ugc">https://lillikoisser.at/krankenstand-freiberufler/</a> <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/" rel="ugc">https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/</a> [&#8230;]</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lukas		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4388</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lukas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 09:16:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Kai,

ich habe viel gegoogelt zu meiner verzwickten Lage.
Und zwar bin ich 26 Jahre alt und Student. Dabei bin ich als Dualer-Student gestartet, weshalb ich nicht in der studentischen Pflichversicherung war, sondern in der normalen als Arbeitnehmer. Dabei war ich jedoch ganz regulär an einer normalen und nicht dualen Hochschule eingeschrieben. Letztes Jahr im Juli wurde das Arbeitsverhältnis Aufgelöst und gleichzeitg bin ich für ein Auslandssemester nach Australien gegangen. D.h. ich bin der studentische Pflichversicherung nie beigetreten, bzw. zu der gewechselt und mit der KK, war es so abgesprochen, dass ich mein Flugticket und die Auslandsversicherung einreichen muss und dementsprechend konnte ich aus der Versicherung, ab dem Juli, austreten. 
In der Zwischenzeit war ich in Deutschland immatrikuliert und hatte auch einen Wohnsitz.

Jetzt kommt das Problem:
 Ich habe mich zurückgemeldet bei der KK (wie abgesprochen) und jetzt sagt die Krankenkasse, dass ich studentisch Pflichversichert sein muss ab dem Juni und die Beiträge rückwirkend zahlen muss. 
Das ich, wenn ich in der studentischen Versicherung die Beiträge nicht umgehen kann, weiß ich. Jedoch bin der studentischen Versicherung niemals beigetreten. Die Versicherung hat mich sogar gehen lassen. 
Kann die Versicherung jetzt Beiträge Rückwirkend verlangen?
mich wundert das, da ich 
1. in gar keiner Versicherung war, 
2. gar keine Leistungen bezogen habe, 
3. Nicht in der Eu war und 
4. anders Beraten wurde? 

Über eine Rückmeldung und Ihre Hilfe/ Meinung würde ich mich wirklich freuen, da ich dazu gar nichts im Internet finde und komplett überfragt bin. :/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai,</p>
<p>ich habe viel gegoogelt zu meiner verzwickten Lage.<br />
Und zwar bin ich 26 Jahre alt und Student. Dabei bin ich als Dualer-Student gestartet, weshalb ich nicht in der studentischen Pflichversicherung war, sondern in der normalen als Arbeitnehmer. Dabei war ich jedoch ganz regulär an einer normalen und nicht dualen Hochschule eingeschrieben. Letztes Jahr im Juli wurde das Arbeitsverhältnis Aufgelöst und gleichzeitg bin ich für ein Auslandssemester nach Australien gegangen. D.h. ich bin der studentische Pflichversicherung nie beigetreten, bzw. zu der gewechselt und mit der KK, war es so abgesprochen, dass ich mein Flugticket und die Auslandsversicherung einreichen muss und dementsprechend konnte ich aus der Versicherung, ab dem Juli, austreten.<br />
In der Zwischenzeit war ich in Deutschland immatrikuliert und hatte auch einen Wohnsitz.</p>
<p>Jetzt kommt das Problem:<br />
 Ich habe mich zurückgemeldet bei der KK (wie abgesprochen) und jetzt sagt die Krankenkasse, dass ich studentisch Pflichversichert sein muss ab dem Juni und die Beiträge rückwirkend zahlen muss.<br />
Das ich, wenn ich in der studentischen Versicherung die Beiträge nicht umgehen kann, weiß ich. Jedoch bin der studentischen Versicherung niemals beigetreten. Die Versicherung hat mich sogar gehen lassen.<br />
Kann die Versicherung jetzt Beiträge Rückwirkend verlangen?<br />
mich wundert das, da ich<br />
1. in gar keiner Versicherung war,<br />
2. gar keine Leistungen bezogen habe,<br />
3. Nicht in der Eu war und<br />
4. anders Beraten wurde? </p>
<p>Über eine Rückmeldung und Ihre Hilfe/ Meinung würde ich mich wirklich freuen, da ich dazu gar nichts im Internet finde und komplett überfragt bin. :/</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4373</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2024 15:43:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4200&quot;&gt;Martin&lt;/a&gt;.

Hallo Martin,
vielen Dank für deine Unterstützung. Fangen wir mit dem letzten Punkt an. Die Rückkehr freiwillig gesetzlich Versicherter bei den genannten Vorversicherungszeiten ist in § 9, Abs. 1(1) SGB 5 geregelt. Dort heißt es:
    Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,
Eine Anwartschaftsversicherung scheint mir daher bei Erfüllung dieser Kriterien entbehrlich.
Das Konstrukt mit dem &quot;Freistellungsvertrag&quot; finde ich immer ein bisschen merkwürdig. Sozialrechtlich ist das eine Beendigung des Arbeitsverhältnis.
Der nachgehende Leistungsanspruch bei der Krankenversicherung bezieht sich nur auf Pflichtversicherte. Du als freiwillig Versicherter profitierst hiervon nicht und muss daher der Krankenversicherungsbeitrag wohl vollständig selbst tragen. Deine Einschätzung unter 1. scheint mir daher korrekt zu sein, auch wenn ich einräume, dass das einigermaßen freihändig von mir interpretiert ist. 
Wie immer weise ich nochmal darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und meine Meinungen daher auch keine Rechtsberatung darstellen oder eine solche ersetzen können. 
Viele Grüße
Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4200">Martin</a>.</p>
<p>Hallo Martin,<br />
vielen Dank für deine Unterstützung. Fangen wir mit dem letzten Punkt an. Die Rückkehr freiwillig gesetzlich Versicherter bei den genannten Vorversicherungszeiten ist in § 9, Abs. 1(1) SGB 5 geregelt. Dort heißt es:<br />
    Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,<br />
Eine Anwartschaftsversicherung scheint mir daher bei Erfüllung dieser Kriterien entbehrlich.<br />
Das Konstrukt mit dem &#8222;Freistellungsvertrag&#8220; finde ich immer ein bisschen merkwürdig. Sozialrechtlich ist das eine Beendigung des Arbeitsverhältnis.<br />
Der nachgehende Leistungsanspruch bei der Krankenversicherung bezieht sich nur auf Pflichtversicherte. Du als freiwillig Versicherter profitierst hiervon nicht und muss daher der Krankenversicherungsbeitrag wohl vollständig selbst tragen. Deine Einschätzung unter 1. scheint mir daher korrekt zu sein, auch wenn ich einräume, dass das einigermaßen freihändig von mir interpretiert ist.<br />
Wie immer weise ich nochmal darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und meine Meinungen daher auch keine Rechtsberatung darstellen oder eine solche ersetzen können.<br />
Viele Grüße<br />
Kai</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wendy		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4344</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wendy]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Feb 2024 15:41:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo! Ich möchte gerne ein Dankeschön für dieses überaus hilfreichen Artikel dalassen!
Wirklich ausführlich und verständlich. Vielen Dank! :)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo! Ich möchte gerne ein Dankeschön für dieses überaus hilfreichen Artikel dalassen!<br />
Wirklich ausführlich und verständlich. Vielen Dank! 🙂</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4247</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jan 2024 05:19:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=27#comment-4247</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4233&quot;&gt;Eni&lt;/a&gt;.

Hallo Eni,
danke für deine Unterstützung. 
Ich hatte tatsächlich vor einigen Jahren ein ähnlich unerfreuliches Telefonat mit der KSK. Die sind dort offenbar maximal genervt, weil viele selbstständige Gewerbetreibende gerne in den Genuss der günstigen KSK- Beiträge kommen würden. 
Ich weiß nicht, wie weit du schon recherchiert hast und wie deine selbstständige Tätigkeit genau aussieht. Du kannst deine Versicherungspflicht in der KSK prüfen lassen, indem du dieses &lt;a href=&quot;https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Allg._Infos_u._Anmeldeunterlagen/Fragebogen_Datenschutzhinweise.pdf&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;Dokument&lt;/a&gt; ausgefüllt dorthin schickst. Anhand deiner Angaben in diesem Formular wird man dir sagen können, ob du eine Chance hast, dort aufgenommen zu werden. Da ich mir nicht sicher bin, ob der Fragebogen direkt als Aufnahmeantrag gewertet wird, würde ich zunächst einfach mal die Punkte durchgehen und schauen, ob deine persönliche Situation sich mit den Anforderungen deckt. 
Wichtig zu wissen: Du musst einerseits selbstständig sein, musst deine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben UND du musst in der GKV versichert sein. Die KSK ist ja keine eigene Krankenkasse sondern bezuschusst den Krankenkassenbeitrag aus eigenen Mitteln und aus staatlicher Förderung. 
Solange du also nicht in Deutschland krankenversichert bist, wird ein Antrag auf Aufnahme natürlich ins Leere laufen. 
Ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts: Früher wurden Werbeeinahmen aus Blogs, Affiliate- Einnahmen etc. als gewerbliche Einnahmen verbucht, die dann dazu geführt haben, dass viele Blogger nicht in die KSK aufgenommen wurden, weil deren Geschäftsmodell ja von diesen Einnahmen geprägt ist. Das BSG hat festgestellt, dass dies unzulässig ist. Auch Werbeeinnahmen aus Blogs sind Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit. Bei weiteren Einnahmen durch Kurse, Coachings usw. muss dagegen jeweils geprüft werden, ob diese noch mit der künstlerischen Tätigkeit zusammenhängen. 
Insgesamt sind die Aufnahmekriterien mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetz 2022 erleichtert worden, weil keine starren Hinzuverdienstgrenzen aus nicht- künstlerischer Tätigkeit mehr eingehalten werden muss. Stattdessen gilt nun das Überwiegensprinzip, d.h. die künstlerische Tätigkeit muss den größeren Teil gegenüber anderen gewerblichen Einnahmen einnehmen. 
Ich hoffe, das hilft dir erst einmal. 
Viele Grüße
Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4233">Eni</a>.</p>
<p>Hallo Eni,<br />
danke für deine Unterstützung.<br />
Ich hatte tatsächlich vor einigen Jahren ein ähnlich unerfreuliches Telefonat mit der KSK. Die sind dort offenbar maximal genervt, weil viele selbstständige Gewerbetreibende gerne in den Genuss der günstigen KSK- Beiträge kommen würden.<br />
Ich weiß nicht, wie weit du schon recherchiert hast und wie deine selbstständige Tätigkeit genau aussieht. Du kannst deine Versicherungspflicht in der KSK prüfen lassen, indem du dieses <a href="https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Allg._Infos_u._Anmeldeunterlagen/Fragebogen_Datenschutzhinweise.pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">Dokument</a> ausgefüllt dorthin schickst. Anhand deiner Angaben in diesem Formular wird man dir sagen können, ob du eine Chance hast, dort aufgenommen zu werden. Da ich mir nicht sicher bin, ob der Fragebogen direkt als Aufnahmeantrag gewertet wird, würde ich zunächst einfach mal die Punkte durchgehen und schauen, ob deine persönliche Situation sich mit den Anforderungen deckt.<br />
Wichtig zu wissen: Du musst einerseits selbstständig sein, musst deine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben UND du musst in der GKV versichert sein. Die KSK ist ja keine eigene Krankenkasse sondern bezuschusst den Krankenkassenbeitrag aus eigenen Mitteln und aus staatlicher Förderung.<br />
Solange du also nicht in Deutschland krankenversichert bist, wird ein Antrag auf Aufnahme natürlich ins Leere laufen.<br />
Ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichts: Früher wurden Werbeeinahmen aus Blogs, Affiliate- Einnahmen etc. als gewerbliche Einnahmen verbucht, die dann dazu geführt haben, dass viele Blogger nicht in die KSK aufgenommen wurden, weil deren Geschäftsmodell ja von diesen Einnahmen geprägt ist. Das BSG hat festgestellt, dass dies unzulässig ist. Auch Werbeeinnahmen aus Blogs sind Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit. Bei weiteren Einnahmen durch Kurse, Coachings usw. muss dagegen jeweils geprüft werden, ob diese noch mit der künstlerischen Tätigkeit zusammenhängen.<br />
Insgesamt sind die Aufnahmekriterien mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetz 2022 erleichtert worden, weil keine starren Hinzuverdienstgrenzen aus nicht- künstlerischer Tätigkeit mehr eingehalten werden muss. Stattdessen gilt nun das Überwiegensprinzip, d.h. die künstlerische Tätigkeit muss den größeren Teil gegenüber anderen gewerblichen Einnahmen einnehmen.<br />
Ich hoffe, das hilft dir erst einmal.<br />
Viele Grüße<br />
Kai</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4243</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jan 2024 01:03:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Achtung: Wenn ihr Fragen zu Sozialversicherungen habt, beachtet bitte folgende neue Vorgehensweise: Spendiert mir bitte einen &lt;a href=&quot;https://www.buymeacoffee.com/horizontrocker&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;Kaffee&lt;/a&gt;, BEVOR ihr die Frage in den Kommentaren postet oder mir eine Mail schickt. Leider hat das Prinzip auf Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit nicht funktioniert. Beachtet bitte auch, dass eine Kaffee- Spende keinen Anspruch auf eine Rechtsberatung auslöst. Ich teile hier lediglich meine Erfahrungen aus den letzten zehn Jahren im Ausland.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Achtung: Wenn ihr Fragen zu Sozialversicherungen habt, beachtet bitte folgende neue Vorgehensweise: Spendiert mir bitte einen <a href="https://www.buymeacoffee.com/horizontrocker" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">Kaffee</a>, BEVOR ihr die Frage in den Kommentaren postet oder mir eine Mail schickt. Leider hat das Prinzip auf Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit nicht funktioniert. Beachtet bitte auch, dass eine Kaffee- Spende keinen Anspruch auf eine Rechtsberatung auslöst. Ich teile hier lediglich meine Erfahrungen aus den letzten zehn Jahren im Ausland.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eni		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4233</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eni]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jan 2024 03:13:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Kai,
Vielen Dank für diese beruhigende und entwirrende Erklärung der Sachlage! Sie hilft wirklich sehr!
Ich bin auch schwer beeindruckt von deinem Engagement in der Kommentarspalte, wo du über Jahre hinweg Reisenden hilfst!
Ich hoffe, du hast vielleicht auch für mich einen Tipp, nachdem es ja die deutschen Behörden verstehen, einen zu verunsichern &#039;:D
Also hier kurz meine Lage:
Ich bin schon seit ein paar Jahren Digitalnomadin mit Wohnsitz und angemeldet als Freiberuflerin in Deutschland - meist bin ich im außereuropäischen Ausland, durchgängig bin ich bei deutschen Versicherungsanbietern Langzeitauslandsversichert. Nach dem Studium habe ich mich relativ fließend von der TK abgemeldet, indem ich ihr den Versicherungsvertrag meiner Auslandskrankenversicherung geschickt habe und los gings. Wie du sagtest war das garkein Problem, hatte auch einen netten Sachbearbeiter (und generell immer gute Erfahrungen mit der TK gemacht, verglichen mit der BKK wo ich vorher familienversichert war) - Soweit so gut!
Da ich selbstständig bin und ggf. in die Sparte Künstler und Journalisten fallen würde, wäre ich nach grundsätzlicher Definition in deutschland u.U. bei der KSK versichert... Das würde dann auch Renten- und Pflegeversicherung einschließen. Ich frage mich jetzt ob es weise wäre, sich jetzt schon, im Auslandsaufenthalt mit der KSK auseinanderzusetzen, falls sonst möglicherweise Unsummen an Nachzahlungen anfallen könnten irgendwann, oder ob selbst bei einer Einstufung als Versicherungspflichtig in der KSK nach meiner Langzeitreise die generelle Regelung greift, die du oben beschrieben hast. Es kommt mir nur desshalb vor, als könnte es ein Sonderfall sein, da ich ja Selbstständig bin und die Künstlersozialkasse ja was anderes ist als eine reine Krankenkasse... Ich hatte mich auch schon mal bei denen gemeldet, aber die Person am Telefon schien noch weniger Ahnung zu haben als ich selbst und definitiv schlechtere Laune! :D

Hoffe das macht soweit Sinn und du hast vielleicht eine Ahnung oder Idee, was hier zu tun ist :D
Liebe Grüße und vielen lieben Dank,
Eni]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai,<br />
Vielen Dank für diese beruhigende und entwirrende Erklärung der Sachlage! Sie hilft wirklich sehr!<br />
Ich bin auch schwer beeindruckt von deinem Engagement in der Kommentarspalte, wo du über Jahre hinweg Reisenden hilfst!<br />
Ich hoffe, du hast vielleicht auch für mich einen Tipp, nachdem es ja die deutschen Behörden verstehen, einen zu verunsichern &#8218;:D<br />
Also hier kurz meine Lage:<br />
Ich bin schon seit ein paar Jahren Digitalnomadin mit Wohnsitz und angemeldet als Freiberuflerin in Deutschland &#8211; meist bin ich im außereuropäischen Ausland, durchgängig bin ich bei deutschen Versicherungsanbietern Langzeitauslandsversichert. Nach dem Studium habe ich mich relativ fließend von der TK abgemeldet, indem ich ihr den Versicherungsvertrag meiner Auslandskrankenversicherung geschickt habe und los gings. Wie du sagtest war das garkein Problem, hatte auch einen netten Sachbearbeiter (und generell immer gute Erfahrungen mit der TK gemacht, verglichen mit der BKK wo ich vorher familienversichert war) &#8211; Soweit so gut!<br />
Da ich selbstständig bin und ggf. in die Sparte Künstler und Journalisten fallen würde, wäre ich nach grundsätzlicher Definition in deutschland u.U. bei der KSK versichert&#8230; Das würde dann auch Renten- und Pflegeversicherung einschließen. Ich frage mich jetzt ob es weise wäre, sich jetzt schon, im Auslandsaufenthalt mit der KSK auseinanderzusetzen, falls sonst möglicherweise Unsummen an Nachzahlungen anfallen könnten irgendwann, oder ob selbst bei einer Einstufung als Versicherungspflichtig in der KSK nach meiner Langzeitreise die generelle Regelung greift, die du oben beschrieben hast. Es kommt mir nur desshalb vor, als könnte es ein Sonderfall sein, da ich ja Selbstständig bin und die Künstlersozialkasse ja was anderes ist als eine reine Krankenkasse&#8230; Ich hatte mich auch schon mal bei denen gemeldet, aber die Person am Telefon schien noch weniger Ahnung zu haben als ich selbst und definitiv schlechtere Laune! 😀</p>
<p>Hoffe das macht soweit Sinn und du hast vielleicht eine Ahnung oder Idee, was hier zu tun ist 😀<br />
Liebe Grüße und vielen lieben Dank,<br />
Eni</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4200</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jan 2024 16:31:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=27#comment-4200</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Kai,

mein Name ist Martin, ich bin 28 Jahre alt, nicht verheiratet und seit ca. 10 Jahren ohne Unterbrechung bei der gleichen GKV versichert. Seit geraumer Zeit bin ich aufgrund von meinem Gehalt als &quot;freiwillig versichert&quot; eingestuft.
Ich möchte ab Juli 2024 bis Ende des Jahres nach Südamerika.
Mein Wohnsitz in Deutschland soll während dieser Zeit bestehen bleiben.

Sabbatical gibts bei meinem Arbeitgeber nicht.
Was er mir anbieten würde, ist ein Freistellungsvertrag für diese Zeit.
Im Prinzip: Ich gehe im Juli, komme im Januar 2025 zurück und kann nahtlos auf meiner alten Stelle wieder anfangen. 

Mit meiner Krankenkasse habe ich nun inital mal Kontakt aufgenommen.

Meine Fragen:
1.
Im ersten Monat nach meiner Freistellung (in dem Fall Juli) MUSS von mir weiterhin Beitrag an die GKV gezahlt werden, und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil?

Ich habe hierzu was aus dem Netz:
Wenn das Beschäftigungsverhältnis ruht – wie es bei unbezahltem Urlaub der Fall ist – läuft die Krankenversicherung noch einen Monat weiter. Danach ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dich abzumelden. Rechtsgrundlage dafür ist § 7 Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

2. 
Mein Arbeitgeber muss mich dann ab Juli bei der Krankenversicherung abmelden?

3.
Renten- und Arbeitslosenversicherung werden automatisch ausbleiben, da 0€ Einkommen?

Hier noch die erste Anwort meiner Krankenkasse:
&quot;Ich würde Ihnen auch eher eine Anwartschaftsversicherung empfehlen, wenn Sie wiederkommen und wieder als freiwillig Versicherter gemeldet werden, können Sie nicht mehr in die gesetzliche Versicherung. (Diese liegt mtl. bei ca. 70EUR), die wäre auch ab dem 1. Tag des Auslandsaufenthaltes möglich.&quot;

4. Ist das wie in den anderen Fällen bei mir auch unnötig?

Du schreibst außerdem:
&quot;Richtig ist dagegen in der Tat, dass es zumindest bei den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten auf die Vorversicherungszeiten ankommt. Wer in den letzten fünf Jahren 24 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen ist, muss auch nach der Rückkehr nach Deutchland wieder aufgenommen werden.&quot;

5. Wo finde ich hierzu eine &quot;Rechtsgrundlage&quot;?


Vielen Vielen Dank für den Artikel und jetzt schon Danke für deine Antwort.
Das ist viel Arbeit und nicht selbstverständlich!
Kann man dir im Gegenzug etwas gutes tun?

Gruß Martin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai,</p>
<p>mein Name ist Martin, ich bin 28 Jahre alt, nicht verheiratet und seit ca. 10 Jahren ohne Unterbrechung bei der gleichen GKV versichert. Seit geraumer Zeit bin ich aufgrund von meinem Gehalt als &#8222;freiwillig versichert&#8220; eingestuft.<br />
Ich möchte ab Juli 2024 bis Ende des Jahres nach Südamerika.<br />
Mein Wohnsitz in Deutschland soll während dieser Zeit bestehen bleiben.</p>
<p>Sabbatical gibts bei meinem Arbeitgeber nicht.<br />
Was er mir anbieten würde, ist ein Freistellungsvertrag für diese Zeit.<br />
Im Prinzip: Ich gehe im Juli, komme im Januar 2025 zurück und kann nahtlos auf meiner alten Stelle wieder anfangen. </p>
<p>Mit meiner Krankenkasse habe ich nun inital mal Kontakt aufgenommen.</p>
<p>Meine Fragen:<br />
1.<br />
Im ersten Monat nach meiner Freistellung (in dem Fall Juli) MUSS von mir weiterhin Beitrag an die GKV gezahlt werden, und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil?</p>
<p>Ich habe hierzu was aus dem Netz:<br />
Wenn das Beschäftigungsverhältnis ruht – wie es bei unbezahltem Urlaub der Fall ist – läuft die Krankenversicherung noch einen Monat weiter. Danach ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dich abzumelden. Rechtsgrundlage dafür ist § 7 Abs. 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).</p>
<p>2.<br />
Mein Arbeitgeber muss mich dann ab Juli bei der Krankenversicherung abmelden?</p>
<p>3.<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung werden automatisch ausbleiben, da 0€ Einkommen?</p>
<p>Hier noch die erste Anwort meiner Krankenkasse:<br />
&#8222;Ich würde Ihnen auch eher eine Anwartschaftsversicherung empfehlen, wenn Sie wiederkommen und wieder als freiwillig Versicherter gemeldet werden, können Sie nicht mehr in die gesetzliche Versicherung. (Diese liegt mtl. bei ca. 70EUR), die wäre auch ab dem 1. Tag des Auslandsaufenthaltes möglich.&#8220;</p>
<p>4. Ist das wie in den anderen Fällen bei mir auch unnötig?</p>
<p>Du schreibst außerdem:<br />
&#8222;Richtig ist dagegen in der Tat, dass es zumindest bei den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten auf die Vorversicherungszeiten ankommt. Wer in den letzten fünf Jahren 24 Monate in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen ist, muss auch nach der Rückkehr nach Deutchland wieder aufgenommen werden.&#8220;</p>
<p>5. Wo finde ich hierzu eine &#8222;Rechtsgrundlage&#8220;?</p>
<p>Vielen Vielen Dank für den Artikel und jetzt schon Danke für deine Antwort.<br />
Das ist viel Arbeit und nicht selbstverständlich!<br />
Kann man dir im Gegenzug etwas gutes tun?</p>
<p>Gruß Martin</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4148</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Dec 2023 06:30:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=27#comment-4148</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4146&quot;&gt;Nele&lt;/a&gt;.

Das ist Quatsch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4146">Nele</a>.</p>
<p>Das ist Quatsch.</p>
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		<title>
		Von: Nele		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4146</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nele]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Dec 2023 13:36:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4134&quot;&gt;Kai&lt;/a&gt;.

Hallo Kai, 
vielen Dank für deine Antwort. Ja genau ich habe eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung über 15 Monate abgeschlossen. Ich werde jedoch zwischendurch für 2 Wochen wieder in Deutschland sein und da bin ich dann scheinbar privat durch die Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert und die TK meint, dass es relevant ist, da es auf die letzte Versicherung in Deutschland ankommt und somit wäre es möglich in die private Versicherung zu rutschen. 
Viele Grüße
Nele]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/gesetzliche-krankenversicherung/#comment-4134">Kai</a>.</p>
<p>Hallo Kai,<br />
vielen Dank für deine Antwort. Ja genau ich habe eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung über 15 Monate abgeschlossen. Ich werde jedoch zwischendurch für 2 Wochen wieder in Deutschland sein und da bin ich dann scheinbar privat durch die Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert und die TK meint, dass es relevant ist, da es auf die letzte Versicherung in Deutschland ankommt und somit wäre es möglich in die private Versicherung zu rutschen.<br />
Viele Grüße<br />
Nele</p>
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