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	Kommentare zu: Arbeitslosengeld nach der Weltreise &gt;&gt; Rahmenfristen beachten, Arbeitslosmeldung etc.	</title>
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		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2418</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Nov 2021 08:49:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2418</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2398&quot;&gt;Sibylle&lt;/a&gt;.

Hallo Sybille,
entschuldige die späte Antwort, aber ich war eine Weile im Krankenhaus.
Die Möglichkeit, die Rahmenfrist auf vier Jahre zu verlängern, gibt es (wie auch im Artikel ergänzt) offenbar nicht mehr. Wende dich für aktuelle Auskünfte am besten direkt an die Bundesagentur für Arbeit.
Viele Grüße Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2398">Sibylle</a>.</p>
<p>Hallo Sybille,<br />
entschuldige die späte Antwort, aber ich war eine Weile im Krankenhaus.<br />
Die Möglichkeit, die Rahmenfrist auf vier Jahre zu verlängern, gibt es (wie auch im Artikel ergänzt) offenbar nicht mehr. Wende dich für aktuelle Auskünfte am besten direkt an die Bundesagentur für Arbeit.<br />
Viele Grüße Kai</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sibylle		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2398</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sibylle]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2021 11:26:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2398</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Kai,

ich habe zum 30.06.2021 selbst gekündigt um mich in Ruhe auf meine einjährige Auszeit in Neuseeland vorzubereiten, die am 06.01.2022 beginnen wird. Bisher habe ich mich nicht arbeitslos oder -suchend gemeldet, da ich über meinen Ehegatten in die Familienversicherung der KV eingetreten bin und es mir finanziell möglich ist diese Auszeit zu finanzieren. Da die Auszeit in Neuseeland (ich habe dort den Status Resident) auch länger als ein Jahr dauern könnte, frage ich mich jetzt, ob es sinnvoll ist, mich noch in diesem Jahr für 1 Tag arbeitslos zu melden um meine Ansprüche auf ALG I für 4 Jahre zu sichern. Ich bin 59 Jahre alt und war 20 Jahre berufstätig. Falls ich mich bei der Arbeitsagentur erst melde, wenn ich z.B. im Juni 2023 zurückkomme, dann könnte es für den Bezug von ALG I  ja zu spät sein, wenn ich das richtig verstanden habe oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai,</p>
<p>ich habe zum 30.06.2021 selbst gekündigt um mich in Ruhe auf meine einjährige Auszeit in Neuseeland vorzubereiten, die am 06.01.2022 beginnen wird. Bisher habe ich mich nicht arbeitslos oder -suchend gemeldet, da ich über meinen Ehegatten in die Familienversicherung der KV eingetreten bin und es mir finanziell möglich ist diese Auszeit zu finanzieren. Da die Auszeit in Neuseeland (ich habe dort den Status Resident) auch länger als ein Jahr dauern könnte, frage ich mich jetzt, ob es sinnvoll ist, mich noch in diesem Jahr für 1 Tag arbeitslos zu melden um meine Ansprüche auf ALG I für 4 Jahre zu sichern. Ich bin 59 Jahre alt und war 20 Jahre berufstätig. Falls ich mich bei der Arbeitsagentur erst melde, wenn ich z.B. im Juni 2023 zurückkomme, dann könnte es für den Bezug von ALG I  ja zu spät sein, wenn ich das richtig verstanden habe oder?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Paul		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2395</link>

		<dc:creator><![CDATA[Paul]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2021 23:10:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2395</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Kai, 
vielen Dank für die rasche Antwort. 

Nein, der Aufenthalt ist in Amerika und somit nicht in EU und es wird wohl eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein (ergo - mindert es mein ALG, richtig? Grob gesagt in Deutschland würde ich 1800€ALG bekommen, aber da ich in Amerika viel weniger die verbleibende 9 Monaten verdienen werde, werden es dann z.B. nur 1300€ALG sein, richtig?)

Nehmen wir dein Beispiel aus dem Artikel:
Ich kündige selbst zum 30.03. und möchte am 01.04. für 9 Monate zurück in die USA gehen.

1. Erster Schritt: Ich melde mich sofort arbeitssuchend, sobald ich die Kündigung einreiche/mir gekündigt wird, sagen wir Ende Februar.

2. Schritt: Ich melde mich am 01.04. arbeitslos (hoffentlich online, Corona sei Dank, allerdings, wenn es nicht online geht, kann ich auch kurz nach Deutschland rüberfliegen und zum Amt spazieren gehen. Dabei melde ich mich ebenfalls im Rathaus an), bekomme eine dreimonatige Sperrzeit wegen Eigenkündigung.

3. Schritt: am 02.04. melde ich mich bei der Bundesagentur wieder ab, da ich dem Markt nicht mehr zur Verfügung stehe und zurück in die USA gehe.

Fliege wieder zurück, bleibe 9 Monaten in Amerika und komme dann zurück nach Deutschland. Dann müsste doch die Sperrzeit vorbei sein, richtig? 

4 Schritt: Ich melde mich sofort wieder arbeitslos und bekomme noch die restlichen verbleibenden 9 Monaten ALG. 

Ist es denkbar? Macht es Sinn? Was meinst Du?

Vielen Dank. 

VG
Paul]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai,<br />
vielen Dank für die rasche Antwort. </p>
<p>Nein, der Aufenthalt ist in Amerika und somit nicht in EU und es wird wohl eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein (ergo &#8211; mindert es mein ALG, richtig? Grob gesagt in Deutschland würde ich 1800€ALG bekommen, aber da ich in Amerika viel weniger die verbleibende 9 Monaten verdienen werde, werden es dann z.B. nur 1300€ALG sein, richtig?)</p>
<p>Nehmen wir dein Beispiel aus dem Artikel:<br />
Ich kündige selbst zum 30.03. und möchte am 01.04. für 9 Monate zurück in die USA gehen.</p>
<p>1. Erster Schritt: Ich melde mich sofort arbeitssuchend, sobald ich die Kündigung einreiche/mir gekündigt wird, sagen wir Ende Februar.</p>
<p>2. Schritt: Ich melde mich am 01.04. arbeitslos (hoffentlich online, Corona sei Dank, allerdings, wenn es nicht online geht, kann ich auch kurz nach Deutschland rüberfliegen und zum Amt spazieren gehen. Dabei melde ich mich ebenfalls im Rathaus an), bekomme eine dreimonatige Sperrzeit wegen Eigenkündigung.</p>
<p>3. Schritt: am 02.04. melde ich mich bei der Bundesagentur wieder ab, da ich dem Markt nicht mehr zur Verfügung stehe und zurück in die USA gehe.</p>
<p>Fliege wieder zurück, bleibe 9 Monaten in Amerika und komme dann zurück nach Deutschland. Dann müsste doch die Sperrzeit vorbei sein, richtig? </p>
<p>4 Schritt: Ich melde mich sofort wieder arbeitslos und bekomme noch die restlichen verbleibenden 9 Monaten ALG. </p>
<p>Ist es denkbar? Macht es Sinn? Was meinst Du?</p>
<p>Vielen Dank. </p>
<p>VG<br />
Paul</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2394</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2021 15:18:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2394</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2393&quot;&gt;Paul&lt;/a&gt;.

Hallo Paul,
das sind alles Einzelfallfragen, die ich dir kaum beantworten kann. Generell musst du für eine Arbeitslosmeldung und den Bezug von ALG dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und ich meine auch gemeldet sein. Du musst dafür also in Deutsxhland sein. Das bedeutet, dass auch die Sperrzeit frühestens nach der Rückkehr nach Deutschland zu laufen beginnen kann. Ob Auslandseinkommen Auswirkungen auf das ALG hat, hängt von einer Reihe von Faktoren ab (z.B. ob es in der EU und SV-pflichtig ist etc).
Viel Glück
Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2393">Paul</a>.</p>
<p>Hallo Paul,<br />
das sind alles Einzelfallfragen, die ich dir kaum beantworten kann. Generell musst du für eine Arbeitslosmeldung und den Bezug von ALG dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und ich meine auch gemeldet sein. Du musst dafür also in Deutsxhland sein. Das bedeutet, dass auch die Sperrzeit frühestens nach der Rückkehr nach Deutschland zu laufen beginnen kann. Ob Auslandseinkommen Auswirkungen auf das ALG hat, hängt von einer Reihe von Faktoren ab (z.B. ob es in der EU und SV-pflichtig ist etc).<br />
Viel Glück<br />
Kai</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Paul		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2393</link>

		<dc:creator><![CDATA[Paul]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Nov 2021 20:07:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2393</guid>

					<description><![CDATA[Hi Kai, 

folgender Sachverhalt: Ich wurde von meinem Arbeitgeber für die Dauer von 1 Jahr ins Ausland entsandt und anschließend wurde die Entsendung für weiter 3 Monaten verlängert (auf mein Wunsch hin). Ich würde gerne noch weiter 9 Monaten im Ausland bleiben, der Arbeitgeber will es aber nicht. 
D.h. wenn es hart auf hart drauf ankommt, kündigt er mir, weil ich mich weigere nach Deutschland zurückzukehren. 
In der ganzen Zeit wurden meine Arbeitslosenbeiträge weiter in Deutschland gezahlt (genauso wie die Rentenversicherung, für die Krankenversicherung habe ich eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen). Insgesamt bin ich dann bei meinem AG knapp 4 Jahre beschäftigt, d.h. Arbeitslosengeldanspruch habe ich. 

Nun - wenn ich gekündigt werde, bekomme ich wohl eine Sperre, da ich ja selbst dazu beigetragen habe in dem ich mich weigerte zurückzukehren. Ich werde dann aber trotzdem noch im Ausland die nächsten 9 Monaten bleiben, evtl. nebenbei arbeiten, oder einfach rumreisen. Danach geht&#039;s zurück nach Deutschland. 

Meine Fragen:
1. Wann und wo melde ich mich arbeitslos?
2. Ab wann beginnt die Sperre?
3. Ab wann hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4. Ich bin zur Zeit nicht in Deutschland gemeldet, hat es irgendeine Auswirkung auf mein ALG Anspruch?
5. Wenn ich im Ausland nebenbei arbeite und weitaus deutlich weniger verdiene als jetzt, hat es Auswirkung auf die Höhe meine ALG in Deutschland?

Herzlichen Dank!
VG Paul]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Kai, </p>
<p>folgender Sachverhalt: Ich wurde von meinem Arbeitgeber für die Dauer von 1 Jahr ins Ausland entsandt und anschließend wurde die Entsendung für weiter 3 Monaten verlängert (auf mein Wunsch hin). Ich würde gerne noch weiter 9 Monaten im Ausland bleiben, der Arbeitgeber will es aber nicht.<br />
D.h. wenn es hart auf hart drauf ankommt, kündigt er mir, weil ich mich weigere nach Deutschland zurückzukehren.<br />
In der ganzen Zeit wurden meine Arbeitslosenbeiträge weiter in Deutschland gezahlt (genauso wie die Rentenversicherung, für die Krankenversicherung habe ich eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen). Insgesamt bin ich dann bei meinem AG knapp 4 Jahre beschäftigt, d.h. Arbeitslosengeldanspruch habe ich. </p>
<p>Nun &#8211; wenn ich gekündigt werde, bekomme ich wohl eine Sperre, da ich ja selbst dazu beigetragen habe in dem ich mich weigerte zurückzukehren. Ich werde dann aber trotzdem noch im Ausland die nächsten 9 Monaten bleiben, evtl. nebenbei arbeiten, oder einfach rumreisen. Danach geht&#8217;s zurück nach Deutschland. </p>
<p>Meine Fragen:<br />
1. Wann und wo melde ich mich arbeitslos?<br />
2. Ab wann beginnt die Sperre?<br />
3. Ab wann hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?<br />
4. Ich bin zur Zeit nicht in Deutschland gemeldet, hat es irgendeine Auswirkung auf mein ALG Anspruch?<br />
5. Wenn ich im Ausland nebenbei arbeite und weitaus deutlich weniger verdiene als jetzt, hat es Auswirkung auf die Höhe meine ALG in Deutschland?</p>
<p>Herzlichen Dank!<br />
VG Paul</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2347</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Oct 2021 09:43:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2347</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2344&quot;&gt;Lisa Grafen&lt;/a&gt;.

Hi Lisa,
als Erstes solltest du checken, ob dein Anspruch auf ALG noch besteht. Die rechtliche Lage hinsichtlich der Rahmenfrist scheint sich geändert zu haben und es ist jedenfalls keine Verlängerung auf bis zu vier Jahre mehr möglich. Das solltest du also auf jeden Fall klären und aus meiner Sicht würde das dafür sprechen, direkt nach Rückkehr Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen.
Ein Teilzeitjob oder eine (Teilzeit-) Selbstständigkeit steht dem ALG- Bezug nicht entgegen. so lange die Nebentätigkeit 15 Stunden in der Woche nicht überschreitet. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird dir aber auf das ALG angerechnet, mindert also deinen ALG- Anspruch. Zum ALG- Bezug als Selbstständiger habe ich &lt;a href=&quot;https://sellercamp.de/arbeitslosengeld-beziehen-als-selbststaendiger/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;hier &lt;/a&gt;mal einen Artikel geschrieben.
LG Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2344">Lisa Grafen</a>.</p>
<p>Hi Lisa,<br />
als Erstes solltest du checken, ob dein Anspruch auf ALG noch besteht. Die rechtliche Lage hinsichtlich der Rahmenfrist scheint sich geändert zu haben und es ist jedenfalls keine Verlängerung auf bis zu vier Jahre mehr möglich. Das solltest du also auf jeden Fall klären und aus meiner Sicht würde das dafür sprechen, direkt nach Rückkehr Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen.<br />
Ein Teilzeitjob oder eine (Teilzeit-) Selbstständigkeit steht dem ALG- Bezug nicht entgegen. so lange die Nebentätigkeit 15 Stunden in der Woche nicht überschreitet. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird dir aber auf das ALG angerechnet, mindert also deinen ALG- Anspruch. Zum ALG- Bezug als Selbstständiger habe ich <a href="https://sellercamp.de/arbeitslosengeld-beziehen-als-selbststaendiger/" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">hier </a>mal einen Artikel geschrieben.<br />
LG Kai</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lisa Grafen		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2344</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lisa Grafen]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Oct 2021 09:55:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2344</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Kai,
super interessante Informationen, die du hier zusammengetragen hast. Danke.
Meine Situation sieht folgendermaßen aus:
Ich bin zum 31.12.2019 betriebsbedingt gekündigt worden. Seit 01.01.2020 arbeitslos mit Leistungsbezug (nicht ganz zwei Monate, also noch 10 über). Vom 25.02.2020 an auf Langzeitreise im Ausland, Wohnsitz noch in D gemeldet, aber Abmeldung von der GKV, da Versicherungsschutz über eine Auslandskrankenversicherung. 
Vor ein paar Tagen habe ich nun das Rückflug Ticket nach Deutschland gebucht (Ankunft 4.11.2021). Es gibt derzeit keine Aussicht auf einen direkten Anschlussjob und meine Ideen gehen auch tendenziell in die Richtung, Deutschland nach einem temporären Aufenthalt (ca. 3 Monate) wieder zu verlassen. 
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ist eine sofortige Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung am sinnvollsten, da so auch der Krankenversicherungsschutz am unkompliziertesten gesichert ist? (für Arzttermine, Impfung usw.)
Welche Auswirkungen hätte eine Selbstständigkeit oder Teilzeitanstellung (idealerweise Online, um aus dem Ausland zu arbeiten) auf meinen ALG Rest-Anspruch?
Vielen Dank für deine Rückmeldung zu meinen Fragen.
Lisa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai,<br />
super interessante Informationen, die du hier zusammengetragen hast. Danke.<br />
Meine Situation sieht folgendermaßen aus:<br />
Ich bin zum 31.12.2019 betriebsbedingt gekündigt worden. Seit 01.01.2020 arbeitslos mit Leistungsbezug (nicht ganz zwei Monate, also noch 10 über). Vom 25.02.2020 an auf Langzeitreise im Ausland, Wohnsitz noch in D gemeldet, aber Abmeldung von der GKV, da Versicherungsschutz über eine Auslandskrankenversicherung.<br />
Vor ein paar Tagen habe ich nun das Rückflug Ticket nach Deutschland gebucht (Ankunft 4.11.2021). Es gibt derzeit keine Aussicht auf einen direkten Anschlussjob und meine Ideen gehen auch tendenziell in die Richtung, Deutschland nach einem temporären Aufenthalt (ca. 3 Monate) wieder zu verlassen.<br />
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ist eine sofortige Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung am sinnvollsten, da so auch der Krankenversicherungsschutz am unkompliziertesten gesichert ist? (für Arzttermine, Impfung usw.)<br />
Welche Auswirkungen hätte eine Selbstständigkeit oder Teilzeitanstellung (idealerweise Online, um aus dem Ausland zu arbeiten) auf meinen ALG Rest-Anspruch?<br />
Vielen Dank für deine Rückmeldung zu meinen Fragen.<br />
Lisa</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2125</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jun 2021 11:25:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2125</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2117&quot;&gt;Sndhh&lt;/a&gt;.

Hallo Sandra,
melde dich arbeitssuchend, wenn du die Kündigung abgibst. Das reicht. Der ALG- Anspruch sollte durch eine zwischenzeitliche Abmeldung nicht beeinträchtigt werden, wenn ihr euch nach Rückkehr wieder anmeldet. Kannst du aber sicherheitshalber auch bei der Bundesagentur noch mal nachfragen. Klärt auch unbedingt, ob du nach 1,5 Jahren Reise überhaupt noch Anspruch auf ALG hast. Wenn ich mich recht entsinne, musst du in den letzten 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Trick mit der Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre funktioniert nach meiner Kenntnis so nicht mehr.
Zur Wohnsitzabmeldung: Welche Vorteile bringt euch die Abmeldung denn? Müsst ihr dringend aus Langzeitverträgen (Handy, Fitnessstudio etc) raus oder zickt die Krankenkasse? Wenn beides nicht der Fall ist, fallen mir wenige Argumente für eine Abmeldung ein.
Ich wünsche euch eine gute und sichere Reise.
Kai]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2117">Sndhh</a>.</p>
<p>Hallo Sandra,<br />
melde dich arbeitssuchend, wenn du die Kündigung abgibst. Das reicht. Der ALG- Anspruch sollte durch eine zwischenzeitliche Abmeldung nicht beeinträchtigt werden, wenn ihr euch nach Rückkehr wieder anmeldet. Kannst du aber sicherheitshalber auch bei der Bundesagentur noch mal nachfragen. Klärt auch unbedingt, ob du nach 1,5 Jahren Reise überhaupt noch Anspruch auf ALG hast. Wenn ich mich recht entsinne, musst du in den letzten 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Trick mit der Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre funktioniert nach meiner Kenntnis so nicht mehr.<br />
Zur Wohnsitzabmeldung: Welche Vorteile bringt euch die Abmeldung denn? Müsst ihr dringend aus Langzeitverträgen (Handy, Fitnessstudio etc) raus oder zickt die Krankenkasse? Wenn beides nicht der Fall ist, fallen mir wenige Argumente für eine Abmeldung ein.<br />
Ich wünsche euch eine gute und sichere Reise.<br />
Kai</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sndhh		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2117</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sndhh]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Jun 2021 15:10:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2117</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Kai, wir planen derzeit auch unsere Langzeitreise (ca. 1.5 Jahre wenn alles klappt) 
Ich habe zwei Fragen, welche ich mir noch nicht ganz beantworten kann und ich hoffe du kannst mir hier helfen.
1. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bei meinem Arbeitgeber und werde ca. Im Oktober Bescheid geben, dass ich zum 31.12.2021 kündigen möchte. Vorher weiß ich also sozusagen noch nichts von meiner &quot;Arbeitslosigkeit&quot; und kann es der Agentur für Arbeit noch nicht melden. Werde ich da Probleme haben? Ich würde dann direkt nach der Kündigung das Amt informieren..
2. Wir wollen uns vermutlich aus Deutschland abmelden. Bleibt unser Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Rückkehr und Wiederanmeldung in Deutschland bestehen? Oder hat das irgendeinen Einfluss darauf?
Wir sind uns noch nicht sicher, ob eine Abmeldung sinnvoll ist oder ob wir uns bei meinen Eltern (wir hätten auch die Definition von Wohnung laut Gesetz dort erfüllt, dauerhaftes Bett, Bad etc.) wohnhaft melden sollen.
Liebe Grüße und danke für deinen Blog
Sandra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kai, wir planen derzeit auch unsere Langzeitreise (ca. 1.5 Jahre wenn alles klappt)<br />
Ich habe zwei Fragen, welche ich mir noch nicht ganz beantworten kann und ich hoffe du kannst mir hier helfen.<br />
1. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bei meinem Arbeitgeber und werde ca. Im Oktober Bescheid geben, dass ich zum 31.12.2021 kündigen möchte. Vorher weiß ich also sozusagen noch nichts von meiner &#8222;Arbeitslosigkeit&#8220; und kann es der Agentur für Arbeit noch nicht melden. Werde ich da Probleme haben? Ich würde dann direkt nach der Kündigung das Amt informieren..<br />
2. Wir wollen uns vermutlich aus Deutschland abmelden. Bleibt unser Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Rückkehr und Wiederanmeldung in Deutschland bestehen? Oder hat das irgendeinen Einfluss darauf?<br />
Wir sind uns noch nicht sicher, ob eine Abmeldung sinnvoll ist oder ob wir uns bei meinen Eltern (wir hätten auch die Definition von Wohnung laut Gesetz dort erfüllt, dauerhaftes Bett, Bad etc.) wohnhaft melden sollen.<br />
Liebe Grüße und danke für deinen Blog<br />
Sandra</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kai		</title>
		<link>https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2015</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kai]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 14:18:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://backpacker-weltreise.de/?page_id=24#comment-2015</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2010&quot;&gt;Olga&lt;/a&gt;.

Wenn du nicht da bist, kannst du natürlich auch nicht vermittelt werden - und wenn du nicht im Leistungsbezug bist, musst du dich auch nicht vermitteln lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://backpacker-weltreise.de/organisatorisches-vor-der-weltreise/arbeitslosengeld-nach-der-weltreise/#comment-2010">Olga</a>.</p>
<p>Wenn du nicht da bist, kannst du natürlich auch nicht vermittelt werden &#8211; und wenn du nicht im Leistungsbezug bist, musst du dich auch nicht vermitteln lassen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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