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	Kommentare zu: Weltreise Sabbatical &#8211; 5 Wege zum Sabbatjahr	</title>
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		Von: Carl		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Carl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jul 2025 17:06:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Lieber Kai,

vielen Dank für deinen Blog-Artikel zum Thema &quot;Weltreise Sabbatical – 5 Wege zum Sabbatjahr&quot;. In den FAQs dieses Blogartikels schreibst Du unter &quot;Muss ich Krankenversicherungsbeiträge in der Freistellungsphase zahlen?&quot;: &quot;... Während der Freistellung bekommt ihr nun dieses Gehalt ausgezahlt, müsst es aber natürlich jetzt versteuern und darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es handelt sich dabei aber nur um Beiträge, die man während der Ansparphase eben nicht gezahlt hat.&quot;

Das erscheint mir für meinen Fall nicht ganz korrekt zu sein. Ich plane nach der Ansparphase in der Freistellungsphase meines Sabbaticals (als &quot;Arbeitszeitmodell&quot;) für 12 Monate ins nicht EU Ausland zu vereisen. Sowohl in der Ansparphase als auch in der Freistellungsphase erhalte ich ein Gehalt, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt. Somit würde ich in meinem Fall im Sabbatical prozentual höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen... 

Kann ich als Angestellter mit freiwilliger GKV dieser &quot;Benachteiligung&quot; ;-) entkommen und mir die Beiträge während meiner Reise sparen, z.B. indem ich notfalls auch meinen Wohnsitz für den Reisezeitraum in der BRD abmelde? Oder ist eine Wohnsitzabmeldung gar nicht erforderlich, um mich aus der freiwilligen GKV Mitgliedschaft abzumelden bzw. diese stillzulegen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Kai,</p>
<p>vielen Dank für deinen Blog-Artikel zum Thema &#8222;Weltreise Sabbatical – 5 Wege zum Sabbatjahr&#8220;. In den FAQs dieses Blogartikels schreibst Du unter &#8222;Muss ich Krankenversicherungsbeiträge in der Freistellungsphase zahlen?&#8220;: &#8222;&#8230; Während der Freistellung bekommt ihr nun dieses Gehalt ausgezahlt, müsst es aber natürlich jetzt versteuern und darauf Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es handelt sich dabei aber nur um Beiträge, die man während der Ansparphase eben nicht gezahlt hat.&#8220;</p>
<p>Das erscheint mir für meinen Fall nicht ganz korrekt zu sein. Ich plane nach der Ansparphase in der Freistellungsphase meines Sabbaticals (als &#8222;Arbeitszeitmodell&#8220;) für 12 Monate ins nicht EU Ausland zu vereisen. Sowohl in der Ansparphase als auch in der Freistellungsphase erhalte ich ein Gehalt, das oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt. Somit würde ich in meinem Fall im Sabbatical prozentual höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen&#8230; </p>
<p>Kann ich als Angestellter mit freiwilliger GKV dieser &#8222;Benachteiligung&#8220; 😉 entkommen und mir die Beiträge während meiner Reise sparen, z.B. indem ich notfalls auch meinen Wohnsitz für den Reisezeitraum in der BRD abmelde? Oder ist eine Wohnsitzabmeldung gar nicht erforderlich, um mich aus der freiwilligen GKV Mitgliedschaft abzumelden bzw. diese stillzulegen?</p>
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