Coronavirus

Auslandskrankenversicherung erlischt nach Reisewarnung

Das Auswärtige Amt hat am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung für „nicht notwendige touristische Reisen“ ausgesprochen. Begründet wurde die Reisewarnung mit der Ausbreitung des Covid-19 verursachenden Coronavirus und den damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und bei der Einreise. Für Reisende unterwegs bedeutet die Warnung das Ende des Versicherungsschutzes durch ihre Auslandskrankenversicherung.

Reisewarnung – Auswirkung auf Auslandskrankenversicherung

Während Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes genau das sind, was der Name vermuten lässt (nämlich Hinweise), haben Reisewarnungen durchaus ernste Folgen. Da dies vielen Reisenden möglicherweise gar nicht richtig bewusst ist, schauen wir uns die Reisewarnung mal im Wortlaut an:

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Reisewarnungen sind eine ernste Angelegenheit, wie wir gleich noch sehen werden. Sie werden deshalb nur äußerst selten und in der Regel räumlich eng begrenzt ausgesprochen. Eine Reisewarnung setzt voraus, dass aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Dass das Auswärtige Amt eine völlig unspezifische Reisewarnung für die ganze Welt herausgibt, dürfte ein Novum in der bundesdeutschen Geschichte sein.

Das Auswärtige Amt hält sich mit der aktuellen Reisewarnung nicht an seine eigenen Grundsätze, dass eine akute Gefahr für Leib und Leben bestehen muss. Vielmehr wird auf Unbequemlichkeiten bei der Ein- oder Ausreise abgestellt. Selbst wenn man das Coronavirus als Begründung nehmen würde (was das AA nicht tut, das Virus wird nicht mal erwähnt), dann bleibt bei aller Panikmache immer noch festzuhalten, dass es sich dabei um ein hochansteckendes, aber nur in vergleichweise wenigen Fällen tödliches Virus handelt. Wenn das für eine Reisewarnung ausreicht, dann gibt es bald Reisewarnungen für alle Länder, in denen die Malaria grassiert. Die Gefahr für Leib und Leben entsteht eher durch die Reisewarnung, wenn sich Reisende nicht mehr in ärztliche Obhut geben.

Bisherige Reisewarnungen

Um mal zu verdeutlichen, welche Hürde normalerweise genommen werden müssen, hier mal eine Auflistung, welche Länder bisher mit einer Reisewarnung geadelt waren:

Südsudan, Venezuela, Somalia, Libyen, Zentralafrikanische Republik, Syrien, Afghanistan und Jemen

Mit einem Handstreich steht ein Karibik- Urlaub auf Barbados, was die Gefahr für Leib und Leben angeht, nun auf einer Stufe mit Syrien. Das ist, mit Verlaub, Mumpitz!

Warum juckt mich die Reisewarnung eigentlich?

Folgen der Reisewarnung für Auslandskrankenversicherung

Nun könnte es einem ja leidlich egal sein, was das Auswärtige Amt in seiner Panik für Warnungen ausspricht. Dummerweise haben diese Warnungen aber einige Rechtsfolgen. Die fatalste betrifft eure Reiseversicherungen.

Nur wenige Reiseversicherungen haben einen Pandemie- Ausschluss in ihren Versicherungbedingungen, aber fast alle haben eine Formulierung, die ungefähr wie folgt lautet:

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? 1. Nicht versichert sind a) Schäden durch Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme, Einreiseverweigerung) sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits vor Ort befinden, endet der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Nur wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, welche Sie nicht zu vertreten haben, besteht über diesen Zeitraum hinaus Versicherungsschutz.

Das bedeutet, dass euer Auslandskrankenversicherungsschutz am 31.03.2020 aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts ausläuft. Wer noch gar nicht losgeflogen ist, für den besteht von vornherein kein Versicherungsschutz. Die oben zitierte Klausel ist eine gängige Formulierung in so ziemlich allen mir bekannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Damit dürfte jeder, der sich gerade auf Weltreise oder sonstiger Langzeitreise befindet, davon betroffen sein. Das gilt auch unabhängig davon, ob ihr eine Jahresversicherung abgeschlossen habt oder über eine Kreditkarte abgesichert seid.

Tatsächlich kann man der Reisewarnung wegen ihrer weltweiten Gültigkeit auch nicht ausweichen. Sie ist damit nichts anderes als ein Schutzschirm der Politik für die Versicherungsbranche, die sich vor hohen Schadensforderungen fürchtet.

Auslandskrankenversicherung erlischt nach Reisewarnung – Fazit

Die Reisewarnung hilft Reisenden, die gerade unterwegs sind, nicht wirklich weiter. Da die Warnung vollkommen unspezifisch und weltweit gültig ist, kann man dem Verlust seines Versicherungsschutzes auch nicht durch Weiterreisen entgehen. Es bleibt nur die Heimreise in ein Land, das stärker von dem Coronavirus betroffen ist als viele typische Reiseländer. Natürlich wird es durch die zunehmende Hysterie schwieriger, noch Länder zu finden, in denen man überhaupt einreisen kann. Doch das sollte man den Reisenden selbst überlassen.

Ausnahmen: HanseMerkur und AMEX

Die von mir seit Jahren empfohlene Langzeit- Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur (RK365) hat KEINE Pandemieklausel oder dass bei Reisewarnungen der Versicherungsschutz erlischt. Mit der Hanse Merkur seid ihr im Moment noch auf der sicheren Seite (wenn ihr denn noch unterwegs seid). Die ebenfalls von mir empfohlene STA Travel dagegen hat eine entsprechende Klausel in Bezug auf Reisewarnungen.

Bei den Kreditkartenversicherungen ist es so, dass die American Express Auslandskrankenversicherung zwar eine Reisewarnungsklausel in den AVB hat. Diese gilt aber nur, wenn die Reisewarnung zum Zeitpunkt der Einreise bereits bestanden hat. Ihr müsst eine bereits begonnene Reise also nicht abbrechen. Wenn ihr allerdings mehrere Länder bereist, könnt ihr Probleme bekommen. Denn ihr reist dann beim Grenzübertritt in ein neues Land ein, für das zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung bestand. Ihr dürft also das Land, in dem ihr euch zum Zeitpunkt der Reisewarnung befunden habt, nicht mehr verlassen.

Schaut also unbedingt in den AVB eures Auslandskrankenversicherungsanbieters nach und hinterlasst mir gerne einen Kommentar zu euren Versicherungen.

Wenn ihr verreist, empfehle ich euch die Lektüre meiner aktualisierten Übersicht zu den besten kostenlosen Reisekreditkarten 2020.

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Wer schreibt denn hier?

Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.



8 Kommentare zu „Auslandskrankenversicherung erlischt nach Reisewarnung“

  1. Die Reisewarnungen sind komplett wahnsinnig und machen es Leuten nur unnötig schwer in sein Heimatland zurück zu kommen.

    Wir waren kurz vor der Einreise nach Russland um eben über Russland zurück in die EU zu kommen als uns die Reisewarnung einholte. Die Grenze war noch offen aber eine Einreise natürlich mit Hinblick auf einen möglichen finanziellen Ruin vollkommen ausgeschlossen. Jetzt sitzen wir hier in einer Ehemaligen Sovietrepublik fest….

    1. Hi Anton,
      das klingt überhaupt nicht gut. Ich hoffe, ihr seid wenigstens in einer halbwegs coolen Stadt wie Baku (auch wenn wohl jede Stadt auf der Welt während eines Shutdowns gleichermaßen langweilig ist).
      Bleibt gesund!

  2. Im Artikel findet sich ein Fehler; dort ist vom Covid-19-Virus die Rede. Das Virus ist aber das Coronavirus, Covid-19 bezeichnet die durch das Virus hervorgerufene, teilweise tödlich verlaufende Lungenkrankheit (= akute Gefahr für Leib und Leben).

    1. Hi,
      danke für die Vorlage. Da schieße (oder scheiße) ich mal klug zurück. Richtig ist, dass Covid-19 die tatsächliche Krankheit ist. Coronavirus ist aber nur der Überbegriff für alle möglichen Erkältungsviren, die unter dem Mikroskop ein ähnliches Aussehen haben. Das garstige Virus, das uns aktuell die Freude am Reisen versaut, ist das SARS-Cov-2.
      Niemand googelt aber nach „Auslandskrankenversicherung bei SARS-Cov-2“. Sehr viele suchen dagegen eben nach einer Kombination aus den Suchbegriffen „Auslandskrankenversicherung“ und „Covid-19“. Da der Artikel geschrieben wurde, um von Leuten gefunden zu werden, die wegen des SARS-Cov-2 Coronavirus Probleme mit ihrer Versicherung haben, belasse ich es mal bei der suchmaschinenfreundlichen, wenn auch wissenschaftlich zugegebenermaßen nicht ganz korrekten Bezeichnung.
      Aber danke für den Hinweis. Immer schön zu sehen, dass wenigstens eine Person den Artikel von vorne bis hinten durchgelesen hat. 😉

      1. Stimmt, Coronavirus ist etwas ungenau. Asche auf mein Haupt. Möchte noch ergänzen, dass ich das Thema mit der Auslandskrankenversicherung interessant finde, diese Problematik war mir nicht bewusst und vielen, die unterwegs sind/ waren, sicher auch nicht. Völlig unabhängig davon, wie man jetzt zu der Reisewarnung oder zu den Corona-Maßnahmen steht, ist es gut, dass hier darauf aufmerksam gemacht wird.

        1. Ich habe den Tipp selbst von einem weltreisenden Pärchen, das seit 2 Jahren unterwegs war und nun die Reise wegen der gecancelten AKV abgebrochen hat. ich selbst habe mich entschieden, nicht nach Deutschland zurückzukehren, weil ich dort auch keine Krankenversicherung habe und hier das Wetter wenigstens gut ist. 😉

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