Flugverspätung Entschädigung

Fairplane- Entschädigung bei Flugverspätung

Jeder, der häufiger in einem Flugzeug sitzt, hat vermutlich schon mal die unsympathische Erfahrung einer Flugverspätung gemacht. Seit 2004 gibt es die so genannte Fluggastrechteverordnung, nach der Fluggästen bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zusteht. Fairplane hilft euch, euer Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung durchzusetzen.

Da es sich um eine EU- Richtlinie handelt, muss der Flug auch in der EU starten, damit ihr Anspruch habt. Wenn der Flug in der EU startet, die Verspätung aber auf einem Anschlussflug außerhalb der EU auftritt, habt ihr trotzdem Anspruch auf die Entschädigung, wenn der Flug als Gesamtheit auf einem Ticket gebucht ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, von welcher Airline der Flug außerhalb der EU durchgeführt wird.

Ein Beispiel: Ihr bucht bei Lufthansa einen Flug von Frankfurt nach Sydney. Der Flug besteht aus zwei Teilstrecken: von Frankfurt nach Singapur mit Lufthansa und von Singapur nach Sydney mit Singapore Airlines. Selbst wenn die Flugverspätung erst auf dem zweiten Teilstück auftritt, für das Singapore Airlines die Verantwortung trägt, ist Lufthansa euch gegenüber zur Entschädigung verpflichtet.

Während viele Premium-Airlines ihre Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung bei einem einfachen Flug aus der EU heraus oft schnell anerkennen, versuchen sie bei dem eben geschilderten Fall immer noch gerne, den Passagier an die Partner- Airline (hier Singapore Airlines) zu verweisen. Die wiederum wird darauf verweisen, dass sie keinen Sitz in der EU hat und der Flug auch nicht in der EU gestartet sei und sie deshalb keine Entschädigung zahle. Hier heißt es dranbleiben, denn schließlich geht es für euch um Geld und ihr seid im Recht.

Nun ist „Recht haben“ dummerweise etwas anderes als „Recht bekommen“ und so scheren sich viele Fluglinien einen Teufel um die Rechte ihrer Passagiere im Falle einer Flugverspätung und berufen sich pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“, die die Fluglinie nicht zu vertreten habe. So werden Entschädigungszahlungen dann generell abgelehnt oder die Flugpassagiere mit geringwertigen Gutscheinen abgespeist. Da die meisten Passagiere das Kostenrisiko bei einer Klageerhebung scheuen, verzichten viele Fluggäste dann auf ihr gutes Recht.

Die österreichische Kanzlei Fairplane hat sich auf solche Fälle von Zahlungsverweigerung spezialisiert und bietet Fluggästen die Vertretung gegenüber der Fluglinie an. Das Gute daran: Fairplane übernimmt das volle Kostenrisiko. Geld bekommt Fairplane nur im Erfolgsfall in Form einer knapp 25%igen Beteiligung an der Summe, die die Fluglinie letztlich an den Fluggast zahlt.

Wie bekomme ich meine Entschädigung bei Flugverspätung?

Die Airline muss bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zahlen. Lediglich beim Vorliegen außergewöhnlicher Umstände ist die Airline von der Zahlung befreit. Inzwischen haben die Gerichte in Dutzenden Urteilen klargestellt, was solche außergewöhnlichen Umstände sind. Die Fluglinie ist hierbei in der Beweispflicht, muss also mit Fakten belegen, dass solche außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Kann sie das beweisen, macht eine Klage keinen Sinn und man erhält auch mit dem besten und teuersten Anwalt keine Entschädigung; kann sie das nicht beweisen, ist die Klage mit großer Sicherheit erfolgreich.

Entschädigung bei Flugverspätung: Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände sind z.B.

  • Sperrung eines Flughafens
  • schlechtes Wetter
  • Streik
  • Vogelschlag
  • Versteckte Herstellerfehler
  • Blitzschlag
 

Kann die Airline (z.B. durch Wetterdaten) belegen, dass außergewöhnliche Umstände für die Verspätung verantwortlich waren, kann trotzdem noch ein Anspruch auf Entschädigungszahlung bestehen, wenn die Airline die Verspätung mit zumutbaren Maßnahmen hätte abwenden können.

Die von Fluggesellschaften oft angeführten „technischen Probleme“ sind oftmals keine außergewöhnlichen Umstände, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Fluglinie fallen. Man sollte sich also nicht zu schnell abwimmeln lassen.

Was muss ich machen, um eine Entschädigung bei Flugverspätung zu bekommen?

Als Passagier muss ich zuallererst mal beweisen, dass ich tatsächlich auf den verspäteten Flug gebucht war. Deshalb benötigt Fairplane Flugdatum und Flugnummer, Buchungscode, Ticket oder Bordkarten. Darüber hinaus sind Informationen zu geplanten Anschlussflügen und Angaben der Airline zu den Verspätungsursachen hilfreich.

Hat man diese Angaben über das Formular von Fairplane eingegeben, kontaktiert einen binnen kurzer Zeit der Vertragsanwalt und mailt eine Vertretungsvollmacht. Diese benötigt der Anwalt, um Kontakt mit der Airline aufnehmen zu können.

Da es sich um spezialisierte Anwälte handelt, geht die Bearbeitung meist recht zügig (8 bis 10 Wochen). Entschädigungen können auch für die Vergangenheit über Fairplane geltend gemacht werden. Fairplane übernimmt Fälle, bei denen das Flugdatum nicht länger als 30 Monate zurück liegt.

Sichert euch jetzt eure Entschädigung bei Flugverspätung.

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Wer schreibt denn hier?

Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.



 

1 Kommentar zu „Fairplane- Entschädigung bei Flugverspätung“

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