Kein Büffelmozzarella im Handgepäck

Das Urteil ist schon fast zwei Jahre alt, aber es ist von so bahnbrechender Grundsätzlichkeit, dass es hier noch einmal Erwähnung finden soll: Büffelmozzarella, Krabbensalat und „Flensburger Fördetopf“ (Matjeshering in Mayonnaise) haben im Handgepäck nix zu suchen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie in Behältnissen befördert werden, die mehr als 100 Mililiter Fassungsvermögen haben.

Mozzaralla hat im Handgepäck nix zu suchen
Mozzaralla hat im Handgepäck nix zu suchen

Das, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Berlin nach vier Jahren Prozessdauer, sei nach dem in Deutschland unmittelbar geltenden europäischen Verordnungsrecht über die Kontrolle des Handgepäcks, zwingend und hinreichend bestimmt hinsichtlich der Frage, ob Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen von den scharfen Regelungen über die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ausgenommen seien.

Derartige Mischungen dürften allenfalls in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit wiederum einem eigenen Fassungsvermögen von nicht mehr als einem Liter befördert werden.

Auch Mischungen gehören nicht ins Handgepäck

Als Grundregel gilt bei Mischungen wie Pasten daher, dass alles, was man streichen kann (Nutella, Frischkäse, Zahnpasta) eben flüssig ist. Damit kommt es auf die Frage, ob in dem Büffelmozzarella Sprengstoff enthalten ist, gar nicht mehr an. Die Bundespolizei war also auch nicht verpflichtet, die Feinkost auf Sprengstoff zu untersuchen, weil eben klar ist, dass solche Lebensmittel in flüssigem oder halbflüssigem (oder auch überflüssigem) Aggregatzustand im Handgepäck nichts zu suchen haben.

Auch komme es daher nicht darauf an, dass ein Matjeshering im Grunde nicht geeignet ist, Luftfahrzeuge zu beschädigen oder Flugpersonal anzugreifen.

Schade, ich hätte mich auf den Urteilstext im Falle des Obsiegens des Matjes- Königs gefreut: Die Beklagte wird verurteilt, 272 Gramm Büffelmozzarella an den Kläger herauszugeben.

Worum es bei diesem Urteil aber eigentlich geht, ist jedem Vielflieger natürlich klar. Die Getränkehändler- Mafia hinter der Sicherheitskontrolle hat weiterhin das Recht, stilles Mineralwasser (0,5 Liter) für 3,50 Euro zu verkaufen. Das ist der eigentliche Skandal an dem Urteil.

Wer den Getränkehändlern hinter der Siko eine lange Nase zeigen will, der braucht die American Express Platin- Kreditkarte, mit der man zwei Priority Pässe für weltweiten Lounge- Zugang mit Freigetränken bis zum Abwinken erhält.

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Letzte Aktualisierung am 11.09.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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