Viele Reisende wissen oft gar nicht, dass sie in den meisten Ländern als Reisende in bestimmten Geschäften nich mehrwertsteuerpflichtig sind und sich die VAT bei der Ausreise unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen können. Ich erkläre euch deshalb wie die Mehrwertsteuererstattung für Reisende funktioniert.
Andere scheuen den Aufwand, denn tatsächlich reicht natürlich nicht der Kassenzettel für den VAT Refund am Flughafen. Da sich die Regularien für viele Länder ähneln, schauen wir uns das mal am Beispiel von Thailand genauer an.
Zunächst gilt die Mehrwertsteuererstattung nicht für Verbrauchsgüter sondern nur für


Gegenstände, die Sie in bestimmten Geschäften mit dem VRT- Logo eingekauft haben. Ihr braucht also nicht den Kassenbon vom 7/11 aufbewahren, bei dem ihr euch im Urlaub eure Getränke kauft.
Der Mindesteinkaufswert beträgt 5000 Baht (ca. 125 Euro), der auf mehrere Geschäfte aufgeteilt werden kann. Pro Geschäft beträgt der Mindesteinkaufswert 2000 Baht (ca. 50 Euro). Wer sich also z.B. eine teure Kamera, einen Laptop oder ähnliches kauft, wird in der Regel schon über der Summe sein.
Die nächste wichtige Bedingung ist, dass Ihr die eingekauften Güter auch aus Thailand ausführen und diese am Flughafen vorzeigen müsst. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, legt ihr in dem Geschäft euren Reisepass vor und bekommt dann ein Formular, das so genannte P.P.10, das ihr ausfüllen müsst und das dann vom Verkäufer abgestempelt wird.
Bei der Ausreise, die über einen internationalen Flughafen erfolgen muss, muss man dann vorm Check In die Gegenstände mit dem P.P.10 und der Originalquittung dem Zoll vorlegen.
Hat man sein Gepäck dann eingecheckt und ist durch die Passkontrolle, bekommt man am VAT- Refund- Büro dann die gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 Baht ausgezahlt.
Das Refund- Büro ist nicht zu übersehen. Es ist der Schalter mit den ca. 100 Chinesen davor. Da die VAT in Thailand mit 7% relativ niedrig ist und daher auch der Erstattungsbetrag entsprechend gering ist, hängt es vom Einzelfall ab, ob sich die Prozedur lohnt. Erreicht man gerade den Mindesteinkaufswert von 5000 Baht, beträgt die Mehrwertsteuer 350 Baht, abzüglich der Bearbeitungsgebühr ist der Auszahlungsbetrag dann also 250 Baht (etwas über 6 Euro). Das reicht am Suvarnabhumi Airport nicht einmal für ein Whopper- Menu beim Burger King.
Bei höheren Einkaufssummen oder in Ländern mit höherer Mehrwerststeuer rechnet sich der Aufwand dagegen schon eher.
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Wer schreibt denn hier?
Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.