Arbeiten auf der Weltreise

Sehen wir der traurigen Wahrheit ins Gesicht: Die Wenigsten haben genug Geld auf der hohen Kante, um ein ganzes Jahr davon „Urlaub“ zu machen. Man wird auf einer längeren Weltreise also unterwegs arbeiten müssen (manche auch wollen), um die Reisekasse aufzufüllen oder zumindest kostenneutral zu leben. Wie Work & Travel funktioniert und wo ihr Working Holiday Visa für welche Länder beantragen könnt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

WWOOFen

Eine schöne Möglichkeit, „Arbeit gegen Kost und Logis“ zu praktizieren, ist das WWOOFen, das für WORLD-WIDE OPPORTUNITIES ON ORGANIC FARMS steht und das es inzwischen auf allen Kontinenten gibt.

Das Prinzip des WWOOFen ist dabei so simpel wie genial: Man arbeitet für mindestens zwei Tage ca. 6 Stunden täglich auf ökologischen Farmen und bekommt dafür Kost und Logis frei.

Kleiner Schönheitsfehler: Das WWOOFen ist in vielen Ländern nur halb legal, weil die Visa- Bestimmungen eine Arbeitsaufnahme nicht zulassen. Deshalb warnt man auf der deutschen WWOOF- Webseite auch davor, bei der Immigration irgendetwas von Arbeit oder WWOOF zu erzählen und wahrscheinlich ist es auch ratsamer, als Aufenthaltsadresse ein x-beliebiges Hotel anzugeben als den Hof, auf dem man arbeiten will.

Man verdient so zwar kein Geld, aber immerhin gibt man auch keines (oder weniger) aus…

Wer mehr dazu wissen will, geht auf die Seite von WWOOF.net mit einer Liste und Kontaktdaten aller Länder.

Work and Travel

Im Gegensatz zum WWOOFen ist das Arbeiten mit dem „Work and Travel“ oder auch „Working Holiday“- Visum, das einige beliebte Backpacker- Länder anbieten, legal. Dafür gibt es andere Beschränkungen, über die man sich rechtzeitig informieren sollte.

Wir stellen hier die fünf wichtigsten Länder kurz vor: Australien, Kanada, Neuseeland, Singapur und die USA.

Australien: Working Holiday Maker

Working Holiday Maker Australien
Working Holiday Maker Australien

Das Work and Travel- Visum für Australien ist nicht nur wegen der hohen Lebenshaltungskosten auf dem fünften Kontinent eines der beliebtesten „Arbeits- Visa“ überhaupt. Es richtet sich ausschließlich an junge Traveller zwischen 18 und 30 Jahren und kann nur zwei Mal im Leben beantragt werden. Als Stichtag für das Alter gilt der Tag des Visum- Antrags, an dem man schon 18 sein muss, aber noch nicht 31 sein darf.

Um ein zweites Mal ein WHV beantragen zu können, muss man während seines ersten Aufenthaltes für mindestens 88 Tage spezialisierte Tätigkeiten in bestimmten, unterentwickelten Regionen Australiens ausgeführt haben. Beispiele für solche spezialisierten Tätigkeiten finden sich auf der Webseite der australischen Immigration. Neben Tätigkeiten im Agrarbereich, wie Weinbau oder Viehzucht, zählen dazu Bauarbeiten und Förderung von Rohstoffen wie Kohle- oder Gasförderung.

Den Antrag für ein zweites WHV kann man auch stellen, während man noch in Australien ist. Seit 2015 werden die Anträge für ein zweites WHV schärfer geprüft und es sind mehr Unterlagen und Nachweise einzureichen.

Das Visum kann seit einiger Zeit nun auch online beantragt werden und kostet derzeit 280 AUD. Mit dem Work and Travel- Visum könnt ihr innerhalb von 12 Monaten nach Australien einreisen und euch dort für 12 Monate aufhalten.

WICHTIG: Das Visum kann nur von außerhalb Australiens beantragt werden, also nicht zur Aufenthaltsverlängerung dienen, wenn ihr schon dort seid. Prüft außerdem unbedingt vor Antragstellung, ob ihr die Voraussetzungen für die Erteilung eines Work and Travel- Visums erfüllt, denn die satte Gebühr wird bei Verweigerung nicht erstattet!

Als Inhaber/in eines Working Holiday Visa darf man nicht von eigenen Kindern begleitet werden, so lange man sich in Australien aufhält. Der Partner kann natürlich mit einem eigenen Visum nach Australien einreisen.

Der Antragsvorgang ist relativ easy durchlaufen: Angaben zur Person (Reisepass griffbereit haben!), zu beruflichen Qualifikationen, zu Krankheiten und Vorstrafen. Alles noch mal checken. Zahlungsvorgang nur mit Kreditkarte. Das wars.

Nach ein paar Tagen – im Extremfall nach ein paar Wochen – erhaltet ihr eine Bestätigungsmail von der Immigrationsbehörde, dass euch ein Visum ausgestellt wurde. Es handelt sich um ein E- Visum, das nicht in den Reisepass eingeklebt werden muss, aber einen Ausdruck der Bestätigungsmail solltet ihr bei der Einreise dabei haben.

Was ihr außerdem bei der Einreise dabei haben müsst, sind ausreichende Geldmittel. Keine Sorge, die Kohle nimmt man euch nicht ab, aber Australien möchte sichergehen, dass ihr in der Lage seid, euch mindestens für eine Weile selbst durchzuschlagen. Ferner muss ein Ausreise- Ticket und eine Auslandskrankenversicherung nachgewiesen werden.

Als Auslandskrankenversicherung reicht dabei natürlich nicht eine Reise- Krankenversicherung, die bei bis zu sechs Wochen Auslandsaufenthalt medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt sondern es muss schon eine Langzeit- Krankenversicherung sein, die den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes abdeckt. Achtet im eigenen Interesse darauf, dass die Versicherung nicht nur für reine Urlaubsreisen gilt sondern auch den Fall der Arbeitsaufnahme im Rahmen eines Working Holiday abdeckt.

Interessant zu wissen ist noch, dass das Working Holiday Visum für Australien ein Multiple Entry Visum ist, man also in dem Jahr der Gültigkeit beliebig oft ein- und ausreisen kann.

Da ein Working Holiday Visum immer in erster Linie ein Holiday- und erst in zweiter Linie ein Working- Visum sein soll, ist eine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber nur für maximal sechs Monate möglich. Man soll eben auch noch weiterreisen…;)

Hier gibt es mehr zum Working Holiday Visum Australien.

Neuseeland: Working Holiday Permit

Die Voraussetzungen für eine Working Holiday Permit in Neuseeland sind ähnlich denen für Australien. Die Altersbeschränkung ist die gleiche, Aufenthaltserlaubnis ebenfalls für  bis zu 12 Monate ab der ersten Einreise; allerdings ist das Visum für NZ mit umgerechnet etwa 100 Euro deutlich günstiger als für Australien. Wie in Australien auch kann die Bearbeitungsgebühr ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden.

Working Holiday Visum Neuseeland
Working Holiday Visum Neuseeland

Das WHV ist ein multiple entry visa, das heißt, man kann so oft ein- und ausreisen, wie man möchte. Die Gültigkeit des Visums verlängert sich durch die Ausreisen aber nicht.

Der Reisepass muss  nach der geplanten Ausreise aus Neuseeland noch mindestens 3 Monate gültig sein und bei der Beantragung sind (z.B. durch einen Kontoauszug) Geldmittel von mindestens 4200 NZD nachzuweisen, die sicherstellen sollen, dass Ihr in der Lage seid, euren Lebensunterhalt in Neuseeland für eine Weile zu bestreiten. Darüber hinaus müssen weitere Geldmittel nachgewiesen werden, die ausreichen, ein Ausreiseticket zu kaufen, sofern Ihr auf einem One- Way- Ticket nach Neuseeland einreist. Ein Rückflugticket erfüllt natürlich denselben Zweck.

ACHTUNG: Neben der Gültigkeit des Reisepasses besteht auch das Erfordernis, dass man in dem Land gemeldet sein muss, dass den Reisepass ausgestellt hat. Dies kann ein Problem für Menschen sein, die sich für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes in Deutschland abmelden wollen- und sei es nur, um Krankenversicherung und Rundfunkbeiträge zu sparen.

Da es für verschiedene Länder unterschiedliche Kontingente an WHV gibt, muss man bei der Antragstellung darauf achten, dass man sich unter dem Kontingent des eigenen Heimatlandes bewirbt. Für Deutsche ist das Kontingent derzeit unbegrenzt, für Brasilianer zum Beispiel gibt es aktuell 300 Visa jährlich.

Bei der Beantragung, die ausschließlich online über die Webseite der Immigration von Neuseeland (INZ) erfolgen kann, wird man möglicherweise ärztliche Atteste und Röntgenaufnahmen einreichen müssen. Tuberkulose- Patienten oder Menschen, die auf Dialyse angewiesen sind, wird das Visum in der Regel verweigert. Antragsteller, die in den letzen 5 Jahren mindestens drei Monate in einem Land mit Tuberkulose- Risiko gelebt haben, müssen in jedem Fall ärztliche Atteste und ggf. Röntgenaufnahmen einreichen.

Die Antragsdauer richtet sich ein bisschen nach dem Herkunftsland und beträgt ca. 5 Tage bis einige Wochen, wenn weitere Informationen erforderlich sind. Man erhält dann eine automatisierte Mail der INZ, in der man darauf hingewiesen wird, dass sich der Bearbeitungsstatus des Visa- Antrags geändert hat. Den neuen Status kann man dann in seinem Account auf der Webseite der INZ einsehen. Die Ausstellung des Visums erfolgt elektronisch; einen Ausdruck muss man bei der Einreise dabei haben.

Wie alle Angestellten und Arbeiter in Neuseeland erhält man bei Arbeitsaufnahme eine IRD- Steuernummer und zahlt natürlich auch entsprechend Steuern. Erstattungen oder Nachzahlungen gibt es bei der Ausreise normalerweise nicht.

Seit einiger Zeit ist eine Verlängerung des WHV um drei Monate möglich, wenn man während seines Aufenthaltes mindestens drei Monate in einem agrarwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hat (Working Holiday- Maker Extension Permit).

Man kann sein WHV nicht ohne Ausreise um ein Touristenvisum verlängern, aber es ist möglich, während des Aufenthaltes eine permanente Arbeitserlaubnis oder „residence permit“ zu beantragen, wenn man die dafür gültigen Voraussetzungen erfüllt.

Ein Working Holiday Visum für Neuseeland ist eine im wahrsten Sinne des Wortes einmalige Sache, denn man kann ein solches Visum nur ein Mal im Leben bekommen. Das  gilt übrigens unabhängig davon, ob man das erteilte Visum tatsächlich nutzt oder es aus welchen Gründen auch immer verfallen lässt.

Antrag und Infos gibt es auf der Webseite der Immigrationsbehörde.

Kanada: International Experience Canada

International Experience Canada
International Experience Canada

Kanada ist in der Visumvergabe wegen des großen Andrangs relativ rigide und vergibt nur eine bestimmte Zahl von Visa zu Jahresbeginn. Für 2012 waren das gerade mal 4000 Working Holiday Visa, die dort International Experience Canada heißen. Wenn die Zahl der zu vergebenden WHV bzw. IEC erreicht ist, was meist schon nach wenigen Monaten der Fall ist, ist Schluss für ein Jahr und man kann es im nächsten Jahr wieder versuchen.

Wer also vorhat, in Kanada zu arbeiten, sollte sich seeeehr rechtzeitig darum bemühen. Die Programmeröffnung für jedes Jahr ist immer ungefähr für Mitte Januar angekündigt.

Für Kanada können immerhin Traveller zwischen 18 und 35 Jahren ein WHV beantragen, das dann zu einem 12- monatigen Aufenthalt berechtigt und die Arbeitsaufnahme bei jedem Arbeitgeber erlaubt, so lange es sich nicht um einen Erzieher/Lehrer- Job oder eine Stelle im Gesundheitswesen handelt. Die Einreise muss in dem Jahr erfolgen, in dem das Visum ausgestellt wurde. Hat man also ein Visum für 2013 beantragt und erhalten, so kann man bis Ende 2013 nach Kanada einreisen und hat dann 12 Monate Aufenthaltsrecht.

Wie in den anderen Ländern auch sind ein Weiter- oder Rückflugticket sowie ausreichende Geldmittel (mindestens ca. 2500 CAD) und eine Auslandskrankenversicherung nachzuweisen. Der Reisepass muss während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig sein.

Das Visum berechtigt zu beliebig vielen Aus- und Einreisen während der 12 monatigen Gültigkeitsdauer.

Anders als die anderen WHV ist das Working Holiday Visum für Kanada nicht online zu beantragen sondern muss bei der kanadischen Botschaft beantragt werden.

Neben dem klassischen WHV gibt es auch in Kanada noch einige andere Möglichkeiten ein Langzeit- Visum zu bekommen, so z.B. als “Young Professional” oder im Rahmen von Praktika.

Insgesamt können deutsche Staatsbürger zwei IEC- Visa in ihrem Leben beantragen, allerdings nur in unterschiedlichen Kategorien. Das klassische Working Holiday Visum gibt es also nur “once in a lifetime”. Hier gibt es mehr zum Working Holiday Visa Kanada.

Singapur: Work Holiday Pass

Reisende mit einem Schwerpunkt in Südostasien haben die Möglichkeit, in Singapur mit einem Work Holiday Pass bis zu sechs Monate lang zu arbeiten.

Die Zugangsbedingungen sind sehr restriktiv und die Aufnahme ist auf 2000 Plätze für Studenten oder Absolventen zwischen 18 und 25 Jahren aus einem von nur neun Ländern begrenzt. Deutschland und die Schweiz sind unter diesen Ländern, Österreich nicht.

Singapur
Singapur

Die Antragstellung kann nur per Email erfolgen. Dem ausgefüllten Antragsbogen sind eine Immatrikulationsbescheinigung, Kopie des Reisepasses und des Studentenausweises im Jpeg- Format mit einer Dateigröße unter 100 bzw. 150 kB beizufügen. Sind die Dokumente nicht in englischer Sprache, so müssen sie übersetzt werden.

Der WHP für Singapur kann mehrmals beantragt werden; allerdings müssen zwischen Ablauf des letzten Passes und dem Neuantrag 12 Monate liegen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 150 Singapur Dollar.

Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Wochen. Man erhält dann einen „in-principle approval“- letter per Mail. Mit diesem muss man sich nun innerhalb von drei Monaten vor Ort in Singapur beim Employment Pass Service Center (EPSC) seinen Work Holiday Pass ausstellen lassen.

Damit ist man aber noch nicht am Ende des bürokratischen Alptraums, denn nachdem der Pass ausgestellt ist, muss man innerhalb von zwei Wochen einen weiteren Termin beim EPSC machen, um seine Fingerabdrücke und ein Foto registrieren zu lassen.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Ministry of Manpower.

 

J1 Visum USA

In den USA gibt es kein klassisches  Work and Travel- Visum wie in den o.g. Ländern. Für eingeschriebene Studenten zwischen 18 und 30 Jahren gibt es aber das  „J 1 Exchange Visitor Visa“, das so genannte Summerjobs für bis zu vier Monaten ermöglicht und den Working Holiday Visa anderer Länder am nähesten kommt. Dabei ist der Weg zum Visum durchaus aufwendiger und teurer als in den meisten anderen Ländern.

J1 Visum USA
J1 Visum USA

Um ein J1- Visum beantragen zu können, muss man sich zunächst für ein Programm entscheiden, an dem man teilnehmen will. Ein beliebtes ist das Summer Work Travel- Programm. Hat man sich für ein Programm entschieden, gelangt man zu einer Liste möglicher Sponsoren. Diese Sponsoren, zumeist non- profit- Organisationen aus sozialen und kulturellen Bereichen, organisieren das Programm, inclusive des kulturellen Teils sowie der Jobs und sind notwendig, um ein Visum zu erhalten.

Das Wort „Sponsor“ ist ein bisschen missverständlich, denn tatsächlich ist die Tätigkeit der Sponsoren nicht unentgeltlich. Eigentlich sind die Sponsoren der verlängerte Arm der Immigrationsbehörden, denn sie screenen die Bewerber. Wird man von einem Sponsor für die Teilnahme an einem Austausch- Programm ausgewählt, so stellt dieser das so genannte DS-2019- Formular aus, mit dem man sich dann bei der US Botschaft oder einem Konsulat um ein J1- Visum bewerben kann.

Das DS-2019- Formular besteht aus zwei Blöcken: einem Block mit den persönlichen Informationen des Bewerbers und einem zweiten Block mit den exakten Daten des Programms, das der Bewerber durchlaufen soll.

Wer als Trainee bzw. Praktikant in den USA arbeiten will, benötigt zusätzlich zum DS-2019 noch das Formular DS-7002, auf dem der Arbeitgeber sehr exakt einen Trainingsplan/eine Stellenbeschreibung präsentieren muss.

Mit diesen Unterlagen sowie seinem Reisepass und Passfotos präpariert, begibt man sich dann zu einem vorher zu vereinbarenden Termin in der US Botschaft oder einem Konsulat, wo dann letztlich der Konsularbeamte nach einem Interview die Entscheidung über die Erteilung des J1- Visums trifft. In dem Interview geht es vor allem darum, familiäre oder sonstige Bindungen an sein Heimatland deutlich zu machen und zu versichern, dass der gewünschte Aufenthalt in den USA ein zeitlich befristeter bleiben soll, dass also das Visum nicht zum Zwecke der illegalen Einwanderung missbraucht wird.

Manche mögen es angenehm finden, dass sich ein Sponsor um alles kümmert, eine Unterkunft aussucht, eine Arbeit besorgt und die Freizeit mit kulturellen Pflichtveranstaltungen anreichert. Es muss einem aber klar sein, dass die Möglichkeiten, spontan etwas zu unternehmen, sehr stark eingeschränkt sind.

Für individuelles Reisen sieht das J1- Visum 30 Tage nach Beendigung des Programms vor. In diesen maximal 30 Tagen kann man frei in den USA herumreisen. Bei den Summer Work Travel Programmen darf der Aufenthalt in den USA insgesamt aber nicht über die Länge der Semesterferien hinausgehen, das heißt, man ist verpflichtet, das Land rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters in Deutschland zu verlassen.

Da man als J1- Visuminhaber 30 Tage vor Programmstart in die USA einreisen darf, hat man also maximal zwei Monate, die man individuell gestalten kann und in denen jegliche Arbeitsaufnahme aber strikt untersagt ist.

Die Kosten für das J1- Visum variieren sehr stark, weil neben den reinen Visum- Gebühren eine SEVIS- Gebühr für die Speicherung der eigenen Daten in der US- Visa- Erfassung sowie eine Programmgebühr durch den Sponsor erhoben wird.

J1- Visa kann man beliebig häufig beantragen; allerdings muss man nach Beendigung eines Programms zunächst ausreisen und kann dann von Deutschland aus das Antragsverfahren für ein zweites Visum in einer anderen Kategorie und mit einem neuen Sponsor durchlaufen.

Adressen

Botschaft Australien

Wallstraβe 76-79,

10179 Berlin //

Tel: +49 (0)30 88 00 88 0 //

Fax: +49 (0)30 88 00 88 210

Visainformationsdienst: Tel: +49 (0)69 222 23 99 58 ,

Mo-Fr 10-13 Uhr, 14-17 Uhr // Fax: +49(0)30 22 48 92 92
Sprechzeiten Visaschalter: Mo, Mi, Fr 9-11 Uhr

http://germany.embassy.gov.au/belngerman/home.html

Botschaft Neuseeland

New Zealand Embassy
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
GERMANY
Tel.: +49 30 2062 10 (allgemeine Fragen)
Fax: +49 30 2062 1114
E-mail: nzembber@infoem.org

Bürozeiten:

Montag-Donnerstag: 9.00-13.00 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Freitag: 9.00-1300, 1400-16.30 Uhr

Botschaft Kanada

Botschaft von Kanada
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Tel: 030 – 20 31 2 – 0

Website

Botschaft Singapur

Voßstraße 17
10117 Berlin
singemb_ber@mfa.sg
Tel: (49)(30) 226 343 – 0

Visa Hours:
Mon, Tues , Thurs , Fri – 9.30am to 12.30pm
Wed 2pm to 4.30 pm

http://www.mfa.gov.sg/content/mfa/overseasmission/berlin.html

Botschaft USA

Clayallee 170
14191 Berlin

Tel.: +49-30-8305-0

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Wer schreibt denn hier?

Kai Berke, Backpacker-Weltreise

Kai hat sich 2015 nach Jahren des Reisens schrittweise aus Deutschland verabschiedet und lebt seitdem die meiste Zeit des Jahres in Asien. In seinem früheren Leben hat er 10 Jahre in der Arbeits- und Sozialrechtsberatung gearbeitet.



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